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Vermeidung von Geräuschen bei Abwassersystemen

Die Geräusche von Wasserinstallationen - insbesondere von Abwassersystemen - sind eine der häufigsten Ursachen für Lärmbeschwerden in Bauten und führen nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen. Sanitärbetriebe sind hiervon besonders betroffen, da Schallschutzmängel im Sanitärbereich zumeist ihnen zur Last gelegt werden, obgleich andere Gewerke häufig eine Mitschuld oder sogar die Hauptschuld an den Mängeln tragen. Für Sanitärunternehmen entsteht hierdurch eine schwierige Lage, da sie einerseits strenge Schallschutzanforderungen erfüllen müssen und andererseits oft Bausituationen vorfinden, die bereits akustische Mängel aufweisen.

 

Thomas Zackell*

Die Geräusche von Wasserinstallationen - insbesondere von Abwassersystemen - sind eine der häufigsten Ursachen für Lärmbeschwerden in Bauten und führen nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen. Sanitärbetriebe sind hiervon besonders betroffen, da Schallschutzmängel im Sanitärbereich zumeist ihnen zur Last gelegt werden, obgleich andere Gewerke häufig eine Mitschuld oder sogar die Hauptschuld an den Mängeln tragen. Für Sanitärunternehmen entsteht hierdurch eine schwierige Lage, da sie einerseits strenge Schallschutzanforderungen erfüllen müssen und andererseits oft Bausituationen vorfinden, die bereits akustische Mängel aufweisen.

Das zentrale Regelwerk für den baulichen Schallschutz in Deutschland ist DIN 4109 [1]. Die in ihr festgelegten akustischen Mindestanforderungen haben den Zweck, Menschen vor unzumutbaren Geräuschbelästigungen aus benachbarten Wohnungen zu schützen und sind auch ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung für alle Bauvorhaben rechtlich verbindlich. Die akustischen Mindestanforderungen für Sanitärgeräusche wurden im Jahr 2001 verschärft [2] und betragen derzeit:

 


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