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Onlineshop – Zuschlagspflichtiger Expressversand muss wählbar sein

Der Onlinehandel boomt. Indes darf das Wettbewerbsrecht nicht außer Acht gelassen werden. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Bietet der Verkäufer einen zuschlagspflichtigen Expressversand an, darf hier keine Vorauswahl in der Weise getroffen sein, dass das Wahlkästchen bereits ein Kreuz, also die Zustimmung des Käufers, enthält (Quelle: Landgericht Freiburg, Az.: 12 O 57/22 KfH).

 


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