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Große Potenziale für ­Geothermieprojekte

Die Nutzung der Geothermie kann zukünftig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und einer zukunftsfesten Energieversorgung leisten. Das ist das Fazit eines Berichts zur Geothermie, den das Kabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beschlossen hat. Gabriel geht davon aus, dass die eingeleiteten gesetzlichen Regelungen und Fördermaßnahmen zu einer deutlichen Marktbelebung führen werden.

 

Bundesumweltminister Siegmar Gabriel: Große Potenziale bei der Geothermie. Bild: BMU

Bis zum Jahr 2020 sollen etwa 280 MW Leistung zur geothermischen Stromerzeugung installiert sein, das Vierzigfache der gegenwärtig installierten Leistung. Bei einer Leistung von etwa 5 MW pro Kraftwerk entspricht dies mehr als 50 Kraftwerken. Diese Kraftwerke haben das Potenzial, rund 1,8 Mrd. kWh Strom pro Jahr zu erzeugen. Im Bereich der Wärmeerzeugung wird erwartet, dass 2020 insgesamt 8,2 Mrd. kWh Wärme aus Anlagen der tiefen Geothermie erzeugt werden können. Nach 2020 wird mit einer Beschleunigung des Wachstums und einer installierten elektrischen Leistung von 850 MW bis 2030 gerechnet.

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Exportchancen
Die Nutzung der tiefen Erdwärme steckt noch in den Anfängen: Derzeit sind in Deutschland drei Heizkraftwerke zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Betrieb sowie weitere 10 Heizwerke, die Wärmenetze versorgen. Die Bundesregierung hat durch eine Reihe von Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Geothermieprojekte erheblich verbessert und die ­Risiken reduziert: Im novellierten EEG wurden die Einspeisevergütungen für Strom, der aus Erdwärme produziert wird, erhöht und neue Boni eingeführt.

Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue EEWärmeG bildet für die Wärmeerzeugung eine geeignete ­Grundlage. Im MAP wurde die Förderung ­speziell durch das neue Kreditprogramm zum Fündigkeitsrisiko erweitert und verbessert. Eine kontinuierliche Forschungsförderung sorgt für eine Verringerung der technischen und geologischen Risiken.

Nach Branchenangaben sind durch die aktuellen Gesetzesänderungen und die neuen Förderbedingungen im MAP rund 20 Projektplanungen im vergangenen Jahr mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich rund 200 Mio. Euro neu initiiert worden. Damit sind insgesamt etwa 180 Erlaubnisse und Bewilligungen zur Aufsuchung von geothermischen Ressourcen erteilt. Mit den deutschen Erfahrungen und weltweit großen Potenzialen für Geo­thermieprojekte in einem Temperaturbereich bis etwa 170 °C entstehen mittel- bis langfristig für deutsche Unternehmen gute Exportchancen.

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Rechtsgutachten
Der Geothermiebericht beschreibt den Stand der Geothermienutzung in Deutschland. Er analysiert die Aktivitäten der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und gibt Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Wichtige Empfehlungen für den weiteren Ausbau der geothermischen Nutzung umfassen:

  • die Evaluation der Wirksamkeit und des Zusammenspiels der Förderinstrumente, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise,
  • die Stärkung der Forschungsaktivitäten mit einem Schwerpunkt im Bereich der petrothermalen Geothermieprojekte und
  • die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, und zwar beim Zugang zu geologischen Daten.

Das Bundesumweltministerium hat als Grundlage für den Bericht ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Das Rechtsgutachten beschreibt den aktuell geltenden Rechtsrahmen, identifiziert Hemmnisse und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Dazu gehören u. a. eine umfassende Überprüfung der Wirksamkeit und des Zusammenspiels der Förderinstrumente, insbesondere vor dem Hintergrund der ­Finanzkrise. Zudem soll die Forschung mit dem Schwerpunkt im Bereich der petrothermalen ­Geothermieprojekte ausgebaut werden. Bei diesen Projekten wird nicht Thermalwasser für die Energieproduktion genutzt, sondern direkt die Wärme aus dem heißen Untergrundgestein. Handlungsbedarf gibt es auch beim Zugang zu geologischen Daten. Im Gegen­satz zu vielen anderen europwäischen Ländern sind Bohrdaten bestehender Bohrungen in Deutschland nicht offenzu-
legen. Hier müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Der Bericht wurde am 13. Mai 2009 im Kabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag übersandt.

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Der Geothermiebericht steht ­unter www.erneuerbare-energien.de/­inhalt/43494/4594/ als Download zur Verfügung.

Gabriel eröffnet Kompetenzzentrum zur Finanzierung EE
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat am 11. Mai das neue Kompetenzzentrum für EE des UN-Umweltprogramms (UNEP) und der Frankfurt School of ­Finance & Management in Frankfurt a. M. eröffnet. Das gemeinsame Zentrum soll weltweit Banken bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau der EE und der Energieeffizienz beratend unterstützen und mit ihnen gemeinsam Projekte durchführen. Der globale Markt für Umwelttechnologien einschließlich der EE wird sich bis 2020 Schätzungen zufolge auf drei Billionen Euro erhöhen. Mit Blick auf die Finanzkrise bezeichnete Gabriel die Finanzierung von EE und Energieeffizienzmaßnahmen als Investitionen in reale Werte, die sich gegenüber einer schwächelnden Konjunktur als deutlich krisenfester erwiesen hätten.

Kontakt:
Bundesumweltministerium (BMU), 1055 Berlin
Tel. 030 183050, Fax 030 183052044
service@bmu.bund.de, www.erneuerbare-energien.de

 


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