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BEG-Förderung für wasserführende Pelletöfen

Eine Biomasseheizung, hier ein wasserführender Pelletofen, ist in einem Bestandsgebäude förderfähig. Bild: HKI

 

Frankfurt/Main. Auch Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden sind derzeit förderberechtigt, erläutert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik und stellt die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) für wasserführende Pelletöfen vor. Die Grundförderung von 30 % werde beim Umstieg auf eine Heizung mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien – somit für jeden wasserführenden Pelletofen – gewährt. Den Klimageschwindigkeits-Bonus über weitere 20 % erhalten Eigentümer, die bis Ende 2028 eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen lassen. Wasserführende Pelletöfen sind hier nur berechtigt, wenn sie mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, betont der Verband. Weiter vorgestellt werden die 2500 Euro Umweltbonus, wenn ein Ofen weniger als 2,5 mg/m3 Staub emittiert sowie der Einkommensbonus bei weniger als 40000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Für Informationen zur Förderung verweist der Verband auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), für Informationen zu wasserführenden Pelletöfen auf den eigenen Ratgeber Ofen.

 


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