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Ausführungshinweise für Handwerker: Erst prüfen, dann spülen

Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch muss am Austritt der Zapfstelle den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Oder mit anderen Worten: Vom Trinkwasser darf keine Gesundheitsgefahr ausgehen. Das ist leichter gesagt, als getan. Gerade in Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen wurde festgestellt, dass Legionelleninfektionen* häufig im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen zu sehen sind. Und hier kommt der Monteur ins Spiel.

 

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