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Alles dicht?

Trinkwasserinstallation: Jede Anlage muss ordnungsgemäß installiert und dicht sein, bevor sie in Betrieb geht

Kalt- und Warmwasserverteilung in einem Mehrfamilienhaus. Undichtigkeiten werden mit einer Prüfung festgestellt.

 

Täglich arbeitet der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an unterschiedlichsten Installationen: Heizungsanlagen, Gasanlagen, Abwasseranlagen und viele andere. Die eine fährt mit einem Druck von 100 mbar, die andere mit 1,5 bar und wieder eine mit 5 bar. Je nach Gewerk gibt es unterschiedliche Betriebsbedingungen. Und jede Installation wird auf eine andere Art und Weise abgedrückt. In dieser siebenteiligen Serie beschreiben wir die jeweiligen Vorgehensweisen. Hier geht es um Trinkwasseranlagen.

Kaum etwas Schlimmeres kann passieren, wenn die fertige Anlage undicht ist und niemand es sofort bemerkt. Daher wird jede Neuinstallation überprüft, bevor sie in Betrieb geht. Dies geschieht oft in zwei Schritten: Dichtheits- und Belastungsprüfung. Wie der Name schon erahnen lässt, sind es zwei Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Bei einer Dichtheitsprüfung kontrolliert der Installateur, ob alle Verbindungen dicht sind. Bei der sich anschließenden Belastungsprüfung wird untersucht, ob die Installation den maximal auftretenden Drücken standhalten wird. Darüber hinaus haben Hersteller von z.B. Pressfittings oder Kunststoffrohren besondere Vorgaben, wie eine Installation vor der Inbetriebnahme gecheckt wird. Die sind ebenso zu beherzigen.
Wichtigstes Instrument dabei ist das Manometer. Es muss so genau sein, dass Undichtigkeiten über Zeigerbewegungen gut erkennbar sind. Beispiel: Ein Manometer, das Drücke von 20 bar anzeigen kann, ist für eine Kontrolle prinzipiell ungeeignet. Denn kleine Druckschwankungen sind damit kaum zu verfolgen. Ein Prüfmanometer sollte deshalb eine Skaleneinteilung in Schritten von 0,1 bar haben. Auch sind elektronische Manometer möglich. Deren Empfindlichkeit muss ebenso gegeben sein.
In dieser Serie sind die wichtigsten Grundsätze für die einzelnen Prüfungen zusammengetragen. Sie sollen einen Überblick verschaffen.

Trinkwasserinstallationen
Das vom ZVSHK1) erarbeitete Merkblatt „Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen“ legt als anerkannte Regel der Technik die Dichtheitsprüfung fest. Mit Trinkwasser wäre eine Überprüfung nur dann zulässig, wenn vom Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme in regelmäßigen Abständen, spätes­tens nach 7 Tagen, ein Wasseraustausch sichergestellt ist (nasse Prüfung). Daher ist eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder einem inerten (reaktionsarmen) Gas, z.B. Stickstoff, die heute übliche Methode (trockene Prüfung).
Die Überprüfung der gesamten Anlage unterteilt sich in die Dichtheitsprüfung und Belastungsprüfung. Bei der Dichtheitsprüfung muss nach dem Druckaufbau der Temperaturausgleich abgewartet werden. Erst dann beginnt die eigentliche Prüfzeit. Die Drücke und Prüfzeiten unterscheiden sich bei der Dichtheits- und Belastungsprüfung.

Dichtheitsprüfung

  • Prüfdruck 150 mbar über mindestens 2 Stunden bei einem Leitungsvolumen von weniger als 100 l,
  • für je weitere 100 l Leitungsvolumen verlängert sich die Dichtheitsprüfung um jeweils 20 Minuten.


Belastungsprüfung

  • Prüfdruck maximal 3 bar über einen Zeitraum von 10 Minuten bei Nennweiten bis DN 50,
  • sind Leitungen größer als DN 50 verlegt, beträgt der max. Prüfdruck 1 bar.


Wegen der Kompressibilität von Gasen ist bei der Durchführung von Druckprüfungen mit Luft bzw. Inertgasen sicherzustellen, dass der vorgesehene Prüfdruck der Leitungsanlage nicht überschritten wird. Dazu dienen sicherheitstechnische Einrichtungen, z.B. Druckminderer an Kompressoren.

Quelle: Viega GmbH, Attendorn

www.viega.de

1) ZVSHK - Zentralverband Sanitär Heizung Klima

 


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