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Alles dicht?

Abwasserinstallationen: Jede Anlage muss ordnungsgemäß installiert und dicht sein, bevor sie in Betrieb geht

Frei verlegte SML-Rohre im Gebäude. Bild: Saint Gobain HES

 

Täglich arbeitet der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an unterschiedlichsten Installationen: Heizungsanlagen, Gasanlagen, Abwasseranlagen und viele andere. Die eine fährt mit einem Druck von 100 mbar, die andere mit 1,5 bar und wieder eine mit 5 bar. Je nach Gewerk gibt es unterschiedliche Betriebsbedingungen. Und jede Installation wird auf eine andere Art und Weise abgedrückt. In dieser siebenteiligen Serie beschreiben wir die jeweiligen Vorgehensweisen. Hier geht es um Abwasserinstallationen.

Kaum etwas Schlimmeres kann passieren, wenn die fertige Anlage undicht ist und niemand es sofort bemerkt. Daher wird jede Neuinstallation überprüft, bevor sie in Betrieb geht. Dies geschieht oft in zwei Schritten: Dichtheits- und Belastungsprüfung. Wie der Name schon erahnen lässt, sind es zwei Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Bei einer Dichtheitsprüfung kontrolliert der Installateur, ob alle Verbindungen dicht sind. Bei der sich anschließenden Belastungsprüfung wird untersucht, ob die Installation den maximal auftretenden Drücken standhalten wird. Darüber hinaus haben Hersteller von z.B. Pressfittings oder Kunststoffrohren besondere Vorgaben, wie eine Installation vor der Inbetriebnahme gecheckt wird. Die sind ebenso zu beherzigen.
Wichtigstes Instrument dabei ist das Manometer. Es muss so genau sein, dass Undichtigkeiten über Zeigerbewegungen gut erkennbar sind. Beispiel: Ein Manometer, das Drücke von 20 bar anzeigen kann, ist für eine Kontrolle prinzipiell ungeeignet. Denn kleine Druckschwankungen sind damit kaum zu verfolgen. Ein Prüfmanometer sollte deshalb eine Skaleneinteilung in Schritten von 0,1 bar haben. Auch sind elektronische Manometer möglich. Deren Empfindlichkeit muss ebenso gegeben sein.
In dieser Serie sind die wichtigsten Grundsätze für die einzelnen Prüfungen zusammengetragen. Sie sollen einen Überblick verschaffen.

Abwasserinstallationen in Gebäuden
Alle Entwässerungsanlagen müssen für die auftretenden Drücke wasserdicht sein. Rohrleitungen, die innerhalb von Gebäuden zum Einsatz gelangen, werden vom Hersteller auf Systemdichtigkeit unter Wechselwirkungen (Temperaturschwankungen) geprüft. Die Dichtheit der Entwässerungsanlage setzt damit eine fehlerfreie Herstellung und einen ordnungsgemäßen Betrieb voraus. Aufgrund der Komplexität werden Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden i.d.R. nur durch Sichtprüfungen kontrolliert.

Abwasserinstallationen außerhalb von Gebäuden
Die DIN EN 1610 gilt für die Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, die üblicherweise erdverlegt sind und unter Freispiegelbedingungen betrieben werden (also keine Druckleitungen von z.B. Hebeanlagen). Die Prüfung auf Dichtheit von Rohrleitungen, Schächten und Inspektionsöffnungen ist gemäß der DIN EN 1610 entweder mit Luft (Verfahren „L“) oder mit Wasser (Verfahren „W“) durchzuführen. Die Wahl der Prüfung – Luft oder Wasser – darf durch den Auftraggeber bestimmt werden. Gängig sind diese Prüfverfahren:

  • Wasserdruckprüfung
  • Luftüberdruckprüfung
  • Luftunterdruckprüfung


Prüfmedium Luft
Für die Luftüberdruck- und die Luftunterdruckprüfung müssen die Öffnungen des zu prüfenden Abschnitts verschlossen werden. Danach ist ein Anfangsdruck einzustellen, der geringfügig über dem gewählten Prüfdruck P0 liegt und zu halten ist. Diese Beruhigungszeit dient zur Stabilisierung der Temperatur und ist nach Ermessen des Sachkundigen im Einzelfall festzulegen.
Danach wird der Prüfdruck P0 eingestellt und nach der Prüfzeit die Druckdifferenz gemessen. Der Prüfdruck kann frei gewählt werden und liegt zwischen 10 und 200 mbar. Der Abschnitt gilt als dicht, wenn der zulässige Druckabfall nicht überschritten wird.

Die Prüfdauer ist nicht pauschal geregelt, sondern richtet sich nach dem Prüfverfahren (Über- oder Unterdruck), dem zugrunde gelegten Regelwerk und der Dimensionen. Die Hersteller der Rohre und Formstücke geben Auskunft.

Prüfmedium Wasser
Auch hier beginnen die Arbeitsschritte mit dem Verschließen aller Öffnungen. Die Prüfung mit Wasser beginnt durch Befüllung des Prüfabschnitts bis zur maximal möglichen Wasserspiegellage, z.B. Oberkante Abdeckplatte eines Schachtes.
Im Anschluss daran ist der sich aus der Füllhöhe ergebende Prüfdruck durch weiteres Befüllen des Prüfabschnitts über die gesamte Prüfzeit von 30 Minuten aufrechtzuerhalten. Am Ende der Prüfzeit wird das gesamte Wasservolumen, das zum Erhalten des Prüfdrucks zugefügt wurde, gemessen. Die Prüfungsanforderung gilt als erfüllt, wenn das Volumen des zugefügten Wassers nicht größer ist als die zulässige Wasserzugabe. Die zulässige Wasserzugabe ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach dem zugrunde gelegten Regelwerk und damit nach dem Rohrmaterial.

Quelle: Saint-Gobain HES GmbH, Köln

www.saint-gobain-hes.de

 


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