Werbung

Neue Richtlinie für Kälte-Klima-Förderungen in Kraft getreten

Berlin.  Das BMU1) fördert bereits seit 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Dazu zählen u.a. Kälteerzeuger mit nicht halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen, die dazu gehörigen Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die Anlagen müssen besonders energieeffizient sein.

Bild: AdobeStock - denboma

 

Zum 1. Dezember 2020 ist die aktualisierte Richtlinie in Kraft getreten. Mit der Aktualisierung werden nun auch diese Anlagen gefördert:

  • Kälteanlagen im niedrigen Leistungsbereich (ab 1 kW Kälteleistung),
  • Anlagen im höheren Leistungsbereich, die bisher ausgeschlossen waren.

Wie bisher kann die Förderung von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbänden und Eigenbetrieben, Schulen, Krankenhäusern sowie kirchlichen Einrichtungen (unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht) beantragt werden.
Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Verfahren. Die mögliche Förderhöhe kann zuvor mit dem bereitgestellten Förderrechner unverbindlich abgeschätzt werden.
Weiterführende links:
Kälte-Klima-Richtlinie und Förderrechner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Nationale Klimaschutzinitiative


1) Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit


 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: