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Erkrankungen vorbeugen statt kurieren

Legionellen: Nach wie vor eine nicht zu unterschätzende Thematik

Insbesondere der Stamm Legionella pneumophila birgt eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit. Zählungen zufolge lagen die Legionellose-Erkrankungen im Jahr 2013 bei 922 Fällen. Bild: Pictures4you – Fotolia.com

Kuhfuss Delabie bietet im Bereich der endständigen Filter die Serie „Biofil“ mit einer Sterilmembran von 0,2 μm an. Bild: Kuhfuss Delabie GmbH

Wann muss beprobt werden?

Mindestanzahl der Probenahmestellen.

Der Adapter von Beulco wird zwischen dem vorhandenen Eckventil und dem Warmwasserzulauf (Flexschlauch oder Rohr) der Armatur eingesetzt, um die Probenahme am Waschbecken zu vereinfachen.

 

Die europäische Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG sowie die deutsche Trinkwasserverordnung schreiben den besonderen Schutz des Trinkwassers gesetzlich vor. Das bedeutet, die Planung, der Bau und der Betrieb von Trinkwasserinstallationen haben so zu erfolgen, dass Gefährdungen und Krankheiten durch die Installation nicht verursacht werden. Aktuelle Vorgaben und Richtlinien des Umweltbundesamtes und des DVGW fließen ebenfalls in diese Thematik mit ein. Hier den Überblick nicht zu verlieren, stellt oftmals eine Herausforderung dar.
Neueste Erkenntnisse zeigen, dass es in Trinkwasserinstallationssystemen von Gebäuden trotz einer guten Wasseraufbereitung zu einem Wiederaufkeimen von Mikroorganismen kommen kann, wenn geeignete Vermehrungsbedingungen durch Betrieb oder Planung der Anlage zustande kommen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, sich mit den Themen Trinkwasserhygiene und Probenahme intensiv zu befassen. Die meisten Vorkommnisse, die zu einer Verunreinigung des Trinkwassers oder der Kontamination mit Krankheitserregern führt, resultieren aus dem Nichteinhalten der technischen Regeln sowie unzureichender Kontrolle und Maßnahmen zur Hygieneerhaltung.

Legionellen und ihre Folgen
Legionellen, insbesondere der Stamm Legionella pneumophila, bergen eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit. Das Robert-Koch-Institut zählt für das Jahr 2013 922 Legionellose-Erkrankungen. Jedoch gehen Experten von einer erheblichen Untererfassung aus, da eine Legionellen-Pneumonie nicht anhand des klinischen Bildes, sondern nur durch eine spezifische Erregerdiagnostik sicher diagnostiziert werden kann. Daher schätzt das Umweltbundesamt (UBA) die Zahl der jedes Jahr allein in Deutschland Erkrankten auf ca. 30000 Menschen. Die Sterberate von Legionellose in Deutschland wird mit derzeit ca. 7 bis 20% angegeben.
Bevorzugt vermehren sich die Mikroorganismen in Stagnationsbereichen einer Trinkwasserinstallation. Diese entstehen z.B., wenn selten oder gar nicht genutzte Leitungen noch am Versorgungsnetz hängen oder andere technische Mängel vorliegen. So können Mietwohnungen, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt worden sind, zu einem Risikofaktor werden, denn im schlimmsten Fall kann das Trinkwassersystem des ganzen Hauses kontaminiert werden.
Besonders häufig sind diese pathogenen Bakterien in Biofilmen anzutreffen, die natürlicherweise Armaturen und Rohrleitungen bewachsen. Durch das vorbeiströmende Wasser können Bakterien-Aggregate vom Biofilm gelöst werden und beim Austritt aus der Waschtisch- oder Duscharmatur in Aerosole übergehen. Hier können sie vom Nutzer der Entnahmestelle eingeatmet werden. Die Legionellen vermehren sich maßgeblich dann, wenn die Temperaturen im Warmwassersystem zwischen ca. 25 und 50°C liegen.
Aufgrund des hohen Gesundheitsrisikos enthält die geänderte Trinkwasserverordnung einen technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (Kolonienbildende Einheiten pro ml). Bei Überschreitung dieses Wertes müssen Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne einer Gefährdungsanalyse durch den Betreiber eingeleitet werden. Ab dem „Gefahrenwert“ von >10000 KBE/100 ml sind zudem Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr wie beispielsweise ein Duschverbot oder Einsatz endständiger Filter notwendig. Kuhfuss Delabie bietet beispielsweise in diesem Bereich die Reihe der „Biofil Wasserfilter“ mit einer Sterilmembran von 0,2 µm an. Je nach Ausführung können diese Filter am Brausekopf angebracht werden oder sind bereits in einer Handbrause integriert.

Welche Trinkwassersysteme müssen beprobt werden?
Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige, systemische Untersuchungen auf Legionellen für alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Großanlagen im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 551 vor. Dazu zählen z.B. Mehrfamilienhäuser, Schulen, Hotels, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Sportcentren, die einen Warmwasserspeicher >400 l oder ein Leitungsvolumen >3 l zwischen dem Speicher und der letzten Entnahmearmatur besitzen. Die Untersuchungsintervalle für öffentliche Anlagen sind jährlich, für gewerblich genutzte Anlagen dreijährig.

Probenahme – aber wo?
Die Auswahl der repräsentativen Probenahmestellen erfolgt durch eine Ortsbegehung oder aufgrund der vorhandenen Dokumentation der Trinkwasserinstallation in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Dabei müssen die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551 und des Umweltbundesamtes (UBA) beachtet werden. Laut Empfehlung des UBA ist die „Festlegung der Probenahmestellen durch hygienisch-kompetentes Personal (z.B. technische Inspektionsstellen, Fachplaner oder Installateurbetriebe) mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Qualifikationsnachweise sind insbesondere Bescheinigung oder Zertifikat einer Schulung z.B. nach VDI 6023 oder Nachweis einer DVGW-Schulung speziell zu Probenahmen zur systemischen Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasserinstallationen.“
Die Trinkwasserverordnung unterscheidet hinsichtlich des Untersuchungsumfangs eine orientierende und eine weitergehende Untersuchung. Eine orientierende Untersuchung ist für eine erste Beurteilung des mikrobiologischen Zustands des Trinkwassers ausreichend. Hier sind an mindes­tens drei Stellen Proben zu entnehmen: am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) und an der entferntesten Entnahmestelle pro Steig­strang (z.B. Waschbecken), beispielsweise mit dem Probenahmeadapter für Eckventile aus dem Hause Beulco. Allerdings müssen nicht an jedem Steigstrang Proben genommen werden. Es ist ausreichend, wenn die beprobten Steigstränge Aussagen über nicht beprobte Steigstränge zulassen (z.B., weil diese ähnlich gebaut sind oder gleich genutzt werden). Bei einer weitergehenden Untersuchung müssen zusätzlich Proben an jeder Zirkulationssammelleitung, an einzelnen Stockwerksleitungen und an Leitungsabschnitten mit Stagnation (z.B. Entleerungsleitungen oder selten benutzte Entnahmestellen) genommen werden.
Die Trinkwasserinstallation für Trinkwasser warm und, falls erforderlich, die Installation für kaltes Trinkwasser sind getrennt voneinander zu beproben. Die Beprobung von Mischwasser ist zu vermeiden, da hier die Probe verfälscht werden kann – da Legionellen z.B. nur in Warmwasser auftreten und das Kaltwasser die Bakterienkonzentration verdünnen würde. Die Probenahme muss im normalen Betriebszustand an allen geforderten Probenahmestellen am gleichen Kalendertag erfolgen.

Bilder, sofern nicht anders angegeben:
Beulco GmbH & Co. KG

www.beulco.de
www.kuhfuss-delabie.de

 


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