Energetische Inspektion von Klimaanlagen – Betreiber weiterhin zurückhaltend
Bietigheim-Bissingen. Seit elf Jahren müssen Klimaanlagen ab einer Kälteleistung von 12 kW gemäß § 12 Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend ihres Baualters energetisch inspiziert werden. Für den Fachverband Gebäude-Klima (FGK) Anlass genug, im Rahmen des Klima-Tags am 20. September in Hamburg gemeinsam mit unterschiedlichen Experten einen Zwischenstand zu ermitteln.
Mit rund 100 Teilnehmern war die Veranstaltung gut besucht, das Resümee viel indes ernüchternd aus: Der Großteil der Anlagenbetreiber zeige wenig Interesse an der Energetischen Inspektion ihrer RLT-Anlagen. Die Zurückhaltung läge häufig darin begründet, dass die Einsparpotenziale durch eine Inspektion den Betreibern nicht bekannt seien. „Die Energetische Inspektion und die Umsetzung der empfohlenen Effizienzmaßnahmen werden auch in Zukunft sehr wichtige Themen unserer Branche sein“, sagte FGK-Geschäftsführer Günther Mertz. Einigung herrschte darüber, dass zukünftig mehr gemacht werden müsse, um den Vollzug der Verordnung zu realisieren. Neben der verstärkten Setzung von Anreizen von ordnungspolitischer Seite aus wurde auch für die konsequentere Durchsetzung von Strafen bei nicht durchgeführter Inspektion plädiert.