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Bild: tado

Handtuchheizkörper, die in die Zirkulationsleitung eingebunden sind, um die Wärme aus dem Trinkwasser zu nutzen, müssen bis spätestens 2025 aus der Installation entfernt werden. So regelt es die aktuelle Trinkwasserverordnung. Bild: Okan Kurt

 

tado knackt mit smarten Thermostaten die Millionen-Marke
Als Anbieter von smarten Thermostaten hat sich das Münchner Unternehmen tado einen Namen gemacht. Das System verbindet Heizungen und Klimaanlagen mit dem Internet und nutzt spezielle Algorithmen, die Bewohnern beim Energiesparen helfen und gleichzeitig den Komfort zu Hause erhöhen. Die zugehörige App nutzt Funktionen wie ­Geofencing, Wettervorhersage-Steuerung, Fens­ter-Offen-Erkennung, den Raumluft-Komfort-Skill und die Heizung-Reparaturservices.


Handwerk begrüßt Zustimmung des Bundestages zum Ausbau der Aufstiegsförderung
Der Deutsche Bundestag hat im Februar die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Das neue Aufstieg-BAföG ermöglicht den Aufstieg auf der Karriereleiter Schritt für Schritt – auf allen drei Fortbildungsstufen bis auf Master-Niveau.  Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), teilte in einer offiziellen Stellungnahme mit: „Junge Handwerkerinnen und Handwerker werden künftig spürbar finanziell entlastet. Ich begrüße insbesondere, dass der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen künftig zu 100% als Zuschuss gezahlt wird.“ Von hoher Bedeutung für das Handwerk ist auch, dass Existenzgründern das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen wird.


Trinkwasserverordnung: Ausbaufrist für nicht-bestimmungsgemäße Komponenten im § 17 verlängert
Handtuchheizkörper, die in die Zirkulationsleitung eingebunden sind und Wärme aus dem Trinkwasser nutzen, finden wir im Baubestand immer wieder. In früheren Zeiten dienten sie der Wärmeversorgung in Bädern außerhalb der Heizzeit. Nach heutigem Regelwerk ist das ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Heizkörper oder Rohrschlangen müssen bis spätestens 9. Januar 2025 aus der Trinkwasser-Installation entfernt werden. So regelt es die aktuelle Trinkwasserverordnung.
Hintergrund ist die „Vierte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“, die Anfang 2020 in Kraft getreten ist und lediglich eine Änderung im § 17 Absatz 7 beinhaltet. Darin heißt es: „Bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser dürfen nur Stoffe oder Gegenstände im Kontakt mit dem Roh- oder Trinkwasser verwendet und nur physikalische oder chemische Verfahren angewendet werden, die bestimmungsgemäß der Trinkwasserversorgung dienen.“ Mit der neuen Verordnung wurde Satz 2 im entsprechenden Absatz geändert. Es heißt nun: „Bereits eingebrachte Stoffe oder Gegenstände, die bestimmungsgemäß nicht der Trinkwasserversorgung dienen, müssen bis zum 9. Januar 2025 aus dem Roh- oder Trinkwasser entfernt werden.“

 


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