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Zentralverband – Kurz und bündig

Das neue Ausbildungsjahr hat längst begonnen, dennoch lassen sich bis zum Jahresende vakante Plätze besetzen und die Lehrlinge der Berufsschule sowie der Handwerkskammer nachmelden. Bild: ZVSHK

Nur noch bis Jahresende lassen sich Werklohnforderungen aus dem Jahr 2016 geltend machen.

Bruno Schliefke, langjähriger ZVSHK-Präsident und Leipziger Handwerksunternehmer, ist am 17. Oktober 2019 im Alter von 76 Jahren verstorben. Bild: ZVSHK/Th. Dietrich

 

Ausbildungsplatz

Jetzt noch freie Stelle melden
Viele Betriebe aktualisieren bereits die Handwerkersuche unter www.wasser­waermeluft.de, damit sie von Bauherren und Endverwendern mit ihren Kompetenzfeldern gefunden werden. In der Datenbank ist es ebenso möglich, den jeweiligen Lehrberuf und die Anzahl freier Ausbildungsplätze anzugeben. Das gelingt, indem der Fachunternehmer über das Suchfeld „Benutzeranmeldung“ unter www.zvshk.de den Menüpunkt „Mein ZVSHK“ anklickt. Im „persönlichen Bereich“ wählt man „Eigene Daten bearbeiten“, dann das Feld „Ausbildung“ und kann dann einen entsprechenden Marker für den jeweiligen Lehrberuf setzen und die Anzahl freier Stellen angeben.
Zusätzlich ist es von Vorteil, die zuständige Abteilung bei der Bundesagentur für Arbeit über einen freien Ausbildungsplatz auf dem Laufenden zu halten.
Nicht vergessen: Auch die Menüpunkte „Zugehörigkeit“ sowie „weitere Angaben“ sollte man gelegentlich prüfen. Diese Ergänzungen in der Datenbank vergrößern die Chancen, dass der Handwerksbetrieb mit seinem Leistungsangebot besser wahrgenommen wird – als weiterer Wettbewerbsvorteil für den organisierten SHK-Unternehmer.

 

Frist zum Jahresende

Es droht Verjährung
Der 31. Dezember 2019 ist der Stichtag, an dem Ansprüche verjähren, die im Laufe des Jahres 2016 entstanden sind. Daher sollte jeder Unternehmer seine Geschäftsunterlagen prüfen, ob noch offene Werklohnforderungen aus dem Jahr 2016 bestehen. Alle „normalen“ Forderungen – beispielsweise der Werklohn – verjähren nach drei Jahren. Man sollte einen Juristen fragen, wenn man sich unsicher ist.
Achtung: Es reicht nicht, dem säumigen Schuldner eine Mahnung oder andere Zahlungsaufforderungen zu schicken, um eine Verjährung zu verhindern. Ein sicheres Mittel dafür ist das gerichtliche Mahnverfahren. Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation bekommen beim jeweiligen Landesverband dazu die nötigen Tipps.
Eine Übersicht über Verjährungsdauer und Maßnahmen, die zu ergreifen sind, gibt es zudem im Mitgliederbereich von www.zvshk.de (im Suchfeld den Quicklink QL6811884 eingeben).

 

Weniger Bürokratie

„Zettelwirtschaft“ verringern
Am 24. Oktober 2019 hat der Bundestag das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III) verabschiedet. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sollen dadurch Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet werden – Zeit und Geld, die ihnen nun für ihre Kernaufgaben zur Verfügung stehen. Das BMWi stellt heraus, dass Chancen der Digitalisierung jetzt besser genutzt werden können, um die mühsame „Zettelwirtschaft“ in vielen Bereichen zu erleichtern. Zentrale Bausteine des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung sowie Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke. So soll die Archivierung elek­tronisch vorliegender Steuerunterlagen deutlich kostengünstiger möglich sein. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Nachruf

Bruno Schliefke gestorben
Der Ehrenpräsident des ZVSHK, Bruno Schliefke, ist am 17. Oktober 2019 im Alter von 76 Jahren verstorben. Der Leipziger Handwerksunternehmer war bereits 1989 maßgeblicher Initiator des Aufbaus einer freien Handwerksorganisation in Ostdeutschland und wurde als sächsischer Landesinnungsmeister 1994 in den Vorstand des ZVSHK gewählt. 2001 beriefen ihn die Mitglieder der SHK-Organisation zu ihrem Präsidenten.
Unter seiner Führung wurde beispielsweise das moderne Berufsbild zum „Anlagenmechaniker Sanitär Heizung Klima“ entwickelt. Und Regelwerke mit eminenter Bedeutung sowohl für Klempnerbetriebe als auch für Ofen- und Luftheizungsbauer profitierten auf seine Initiative hin durch grundlegende Überarbeitungen.
Dieses Ehrenamt füllte er mit großem Engagement über mehrere Amtszeiten aus, musste jedoch 2009 seine Tätigkeiten wegen Krankheit vorzeitig aufgeben. Dass die SHK-Handwerksorganisation in Ost und West von Anfang an zu einer guten und ausgesprochen konstruktiven Zusammenarbeit fand, daran hat Bruno Schliefke erheblichen Anteil.

 


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