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Marktanreizprogramm

Sind Förderanträge für Solarthermie korrekt?

Während die Basisförderung von Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung bekanntlich seit Anfang Juli 2005 von 110 auf 105 Euro je m2 Bruttokollektorfläche abgesenkt wurde, hat sich die Förderung zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (so genannte Kombianlagen) erhöht: Statt 110 gibt es dafür 135 Euro je m2. Diese Förderung können nur private Antragsteller und Kommunen in Anspruch nehmen.

 

Marktanreizprogramm

Sind Förderanträge für Solarthermie korrekt?

Während die Basisförderung von Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung bekanntlich seit Anfang Juli 2005 von 110 auf 105 Euro je m2 Bruttokollektorfläche abgesenkt wurde, hat sich die Förderung zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (so genannte Kombianlagen) erhöht: Statt 110 gibt es dafür 135 Euro je m2. Diese Förderung können nur private Antragsteller und Kommunen in Anspruch nehmen.

Kombianlagen sollen sich aufgrund von Standards in den Förderrichtlinien deutlich von Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung unterscheiden. So müssen Kombianlagen in der Regel Mindestkollektorflächen von 10 m2 (bei Flachkollektoren) bzw. von 8 m2 (bei Vakuumröhrenkollektoren) aufweisen. Ganz wichtig: Zugehörige Wärmespeicher für die Heizung gilt es ausreichend zu dimensionieren: 50 l Speichervolumen bei Flachkollektoren bzw. 60 l bei Vakuumröhrenkollektoren.

Der letztgenannte Punkt gibt häufig Anlass zu Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die BAFA. Für die Prüfung wird dem Volumen des Wärmespeichers eine entscheidende Bedeutung beigemessen. Deshalb sollte der SHK-Betrieb im Förderantrag bzw. auf der Rechnung unbedingt auf die Nennung des Speichervolumens achten. Auch bei Hersteller-Komplettpaketen bzw. Solar-Sets ist diese Angabe erforderlich.

Seit November sind die Fördergelder für das Marktanreizprogramm 2005 bereits verbraucht, werden aber vo­raussichtlich in den nächsten Wochen neu zusammengestellt. Die Höhe der Zuschüsse wird laut BAFA nach den zum Zeitpunkt der Zusage gültigen Förderrichtlinien bemessen. Nach Nummer 4.1 der Richtlinien stehe es laut BAFA dem Antragsteller frei, mit der geplanten Maßnahme - auf eigenes finanzielles Risiko - bereits zu beginnen, bevor es zu einer Entscheidung über Fördermittel gekommen sei.

www.wasserwaermeluft.de

 


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