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Zentralverband – Kurz und bündig

Das passende Musterformular kann sich der lizensierte Mitgliedsbetrieb in tagesaktueller Fassung herunterladen und seinen Bedürfnissen anpassen. Bild: ZVSHK

Im zeitgemäßen Look zeigt sich das SHK-Handwerk als moderner Arbeitgeber. Wichtiger Baustein von www.zeitzustarten.de ist die Möglichkeit, den passenden Fachbetrieb für einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz zu finden. Bild: ZVSHK

Jeder Mitgliedsbetrieb bekommt über seinen Fachverband kostenlos ein gedrucktes Exemplar der kommentierten aktuellen TrinkwV. Bild: ZVSHK

Auf über 20 Seiten hat der ZVSHK wichtige Punkte und Argumente rund um die Holzfeuerstätte zusammengetragen. Bild: ZVSHK

Neue Vorgaben: Wer jetzt in eine Ausbildung im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk startet, trifft auf einen zeitgemäßen Rahmenlehrplan. Bild: ZVSHK

Welche allgemein anerkannten Regeln der Technik für einen individuell konzipierten Wärmeerzeuger zu beachten sind, trägt der ZVSHK im Regelwerk Heizung in drei Bänden zusammen. Band 1 kann bereits online eingesehen werden. Bild: ZVSHK

Helmut Bramann (l., Hauptgeschäfts­führer des ZVSHK) und Karl-Sebastian Schulte (Geschäftsführer im ZDH) freuen sich bei der Unterzeichnung am 17. September 2018 in Berlin auf eine fruchtbare Zusammenarbeit. Bild: Thomas Dietrich

 

Formularmuster

Viele Änderungen berücksichtigt
Der ZVSHK bietet den organisierten SHK-Betrieben seit Jahren eine Formularmustermappe an. Sie enthält umfassende rechtliche, technische und kaufmännische Formular- und Vertragsmuster. Längst ist die Formularmustermappe auch online unter www.zvshk-formularmuster.de abrufbar.
Bereits zum Ende vergangenen Jahres waren umfangreiche Aktualisierungen notwendig geworden, weil am 1. Januar 2018 das Gesetz zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten ist. Dazu hat der ZVSHK die von der Gesetzesreform betroffenen Vertragsmuster und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktualisiert und online gestellt – natürlich als direkt am Bildschirm ausfüllbare Vorlagen im PDF-Format und bald auch vermehrt als Word-Datei, um den Transfer in die eigene Handwerkersoftware noch komfortabler zu machen. Die Aktualisierungen in Formularen und Musterverträgen mussten allerdings im erheblichen Umfang weitergehen, weil die seit Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in vielen Details Änderungen nötig gemacht hat.
Der große Vorteil der digitalen Bereitstellung für die Mitgliedsbetriebe: Die Internetplattform bietet der SHK-Organisation die Möglichkeit, die Formulare tagesaktuell zu halten. Deshalb erfolgen Nachlieferungen nicht mehr in Printform, sondern stehen für lizensierte Verwender über das Formularcenter zum Download bereit.
Organisierte Innungsbetriebe können diesen Service abonnieren. Die Print- und Onlinefassung ist mit einer Zweijahreslizenz kombiniert und kostet 179 Euro. Ohne Ringbuch gibt es die Onlinelizenz für 159 Euro. Eine Lizenzverlängerung nach zwei Jahren kostet jährlich 45 Euro (genannte Preise plus MwSt. und Versand).

Nachwuchswerbung

Offene Stellen per Webseite bekannt machen
Das neue Ausbildungsjahr hat gerade begonnen und viele Lehrstellen sind nicht besetzt. Doch auch in den kommenden Wochen besteht noch durchaus die Chance, dass ein SHK-Handwerksbetrieb Kontakt mit einem interessierten Jugendlichen knüpfen kann – wenn er Flagge zeigt!
Dafür muss der SHK-Unternehmer aktiv werden: Denn wichtig ist, dass die Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation über eine Datenbank zu erkennen geben, dass sie einen Ausbildungsplatz anbieten. Das geschieht online, indem der Fachunternehmer unter www.zvshk.de mit seinen Login-Daten in den internen Bereich und über den Button „persönlicher Bereich“ die Firmeninformationen anpasst. Dazu klickt man auf „eigene Daten bearbeiten“ und findet seine Grunddaten, die sich ergänzen lassen. Denn es ist möglich, den jeweiligen Lehrberuf und die Anzahl freier Ausbildungsplätze anzugeben, sodass www.zeitzustarten.de, die Webseite zur Nachwuchswerbung im SHK-Handwerk, mit der Suche nach Praktikums- bzw. Ausbildungsplätzen darauf zugreifen kann. Derzeit gibt es dafür lediglich eine Weiterleitung zur Bundesagentur für Arbeit, doch zusätzlich soll bald auch die SHK-Datenbank mit eingebunden werden.
Seit dem Sommer präsentiert sich www.zeitzustarten.de in einem neuen Outfit. Die Webseiten richten sich in erster Linie an Jugendliche und informieren über die vier Ausbildungsberufe im SHK-Handwerk. Für Eltern und Lehrer – sie gelten als die wichtigsten Berater für die Jugendlichen – hält die Internetpräsenz ebenso Informationen bereit.
Die Struktur der Seiten wurde um neue Funktionen und Inhalte erweitert. Dazu zählt beispielsweise das Info-Angebot in vereinfachter Sprache. Dies erleichtert  z. B. Eltern mit weniger guten Kenntnissen der deutschen Sprache die Beurteilung der Details zu den Berufen und deren hoher Qualität.
Das neue, interaktive Element des „Berufefinders“ lädt zum Entdecken ein und liefert gleichzeitig Informationen. So werden dem User Bilder der Berufe gezeigt, die er mit einem einfachen Klick bewerten kann – durch „mag ich“ oder „mag ich nicht“. Damit bietet der Berufefinder einen spielerischen Selektionsvorgang zu den SHK-Berufen mit Berufsempfehlung und weiterführendem Link zu ausführlicheren Angaben.
Bewährte Inhalte sind geblieben. Dazu gehören:

  • Grundlegendes zu den vier Ausbildungsberufen,
  • Informationen für Eltern bzw. Lehrer,
  • Flyer, Filme und Bewerbungstipps,
  • Weg zum Fachbetrieb für ein Praktikum (und mehr).

Trinkwasserverordnung

Neufassung und Kommentar
Nach 2003 und 2011 ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zuletzt Anfang 2018 aktualisiert worden. Dazu hat der ZVSHK in Zusammenarbeit mit Experten aus dem Bereich Trinkwasser im Herbst 2018 erneut eine Kommentierung herausgegeben, die sich vor allem an Planer, ausführende Betriebe, Hersteller und Betreiber richtet.
Im Vordergrund steht nach wie vor, dass an allen Kalt- und Warmwasser-Zapfstellen im Gebäude das Lebensmittel Nr. 1 dauerhaft genießbar sein muss. Grenz- und Richtwerte sind festgelegt, damit Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen – auch von Säuglingen und Kleinkindern – getrunken werden kann, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Doch Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel und Nutzer sollen darüber Bescheid wissen, dass es einer regelmäßigen Wasserentnahme bedarf. Insbesondere soll kein Stagnationswasser für die Zubereitung von Speisen oder Getränken Verwendung finden. Um zu erreichen, dass der Endverwender in den Genuss von hygienisch einwandfreiem Trinkwasser kommt und über Zusammenhänge aufgeklärt wird, sind viele Beteiligte gefordert: Wasserversorgungsunternehmen, Hauseigentümer, Fachplaner und Installationsunternehmen. Wichtig für die Fachbetriebe ist und bleibt, dass für ihre Werkleistung die anerkannten Regeln der Technik (DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988) maßgebend sind.
Den 90 Seiten umfassenden Kommentar zur TrinkwV bekommt jeder Mitgliedsbetrieb als gedrucktes Exemplar kostenlos über seinen Fachverband. Weitere Exemplare können zum Download im Onlineshop unter www.zvshk.de bestellt werden. Mitgliedsbetriebe bezahlen dafür 34 Euro plus MwSt. Nicht-Mitglieder bezahlen für die Printfassung 74 Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten.

 

Ofentechnik

Broschüre klärt durch Fakten auf
Feuerstätten wird in puncto Feinstaub häufig der sprichwörtliche „Schwarze Peter“ zugeschoben, doch sie sind keineswegs Hauptverursacher. Feinstäube oder Schwebstäube werden in zwei Segmente unterteilt: Feinstaub PM 10 und der ultrafeine PM 2,5. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) haben Haushalte mit ihren mehr als 10 Mio. Kleinfeuerungen im Feinstaubsegment PM 10 nur einen Anteil von 9 %. Im Segment PM 2,5 liegt der Anteil der Haushalte bei 19 %. Dagegen liegen die Hauptanteile der Feinstaub­emissionen laut UBA eindeutig in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr und Industrie.
Der ZVSHK hat wichtige Fakten zum Thema Feinstaub und zur Bedeutung der Holzfeuerung in einer Broschüre zusammengetragen, die beispielsweise im SHK-Handwerk zur Aufklärung und Kundenberatung genutzt werden kann. Auf den mehr als 20 illustrierten Seiten wird auch beispielsweise dargestellt, dass aufgrund von UBA-Daten die Emissionen von Einzelfeuerstätten keineswegs zugenommen haben, wie man vielleicht laienhaft vermuten mag. Stattdessen hat sich in den letzten 20 Jahren eine Reduzierung um etwa 30 % vollzogen.
Gleichwohl besteht ein enormes Potenzial darin, dass veraltete Holzfeuerstätten durch moderne Ofentechniken ersetzt werden. Denn 82 % der Einzelfeuerstätten sind älter als 7 Jahre und entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik. Sie erfüllen nicht die jüngsten Anforderungen der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
Zur Unterstützung in der Kundenberatung können SHK-Betriebe die Broschüre kostenfrei unter www.zvshk.de herunterladen (als Suchbegriff den Quicklink QL92117027 eingeben).

 

Ausbildung

Neuregelung für Behälterbauer
Anfang August 2018 ist die neue Ausbildungsordnung für das Behälter- und Apparatebauer-Handwerk in Kraft getreten. Weil mehr als 27 Jahre nach zuvor bestehenden Regeln ausgebildet wurde, bestand Modernisierungsbedarf. Jetzt sind Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie neue Werkstoffe, Maschinensysteme und Fertigungstechniken berücksichtigt, die sich in der Zwischenzeit entwickelt haben. Darüber hinaus wurden Kundenorientierung, Digitalisierung, englische Sprache, Teamarbeit sowie wichtige Bestandteile für lebenslanges Lernen in den Rahmenlehrplan aufgenommen.
Wie bereits bei anderen SHK-Handwerksberufen eingeführt, ist die bisherige Prüfungsstruktur der klassischen Zwischenprüfung und Gesellenprüfung durch die gestreckte Gesellenprüfung ersetzt worden. Weitere Details findet man unter www.zvshk.de im Bereich Bildung, dann weiterklicken auf Ausbildung sowie auf Behälter- und Apparatebau.

Heizung

ZVSHK entwickelt Fachregel
Für die Fachbetriebe ist es zunehmend schwierig geworden, bei der Fülle von Normen und Richtlinien sowie bei der Vielfalt von Angeboten auf dem Heizungsmarkt den Überblick zu behalten und dem Kunden einen individuell konzipierten Wärmeerzeuger anzubieten, der nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik realisiert werden kann. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es nicht um ein wandhängendes Kompaktgerät, sondern um die komplexe Technik im Heizungsraum geht.
Die SHK-Berufsorganisation hat sich deshalb entschlossen, für das zukünftige Regelwerk Heizung relevante Regeln und Normen, Richtlinien und Verordnungen zusammenzutragen. Schematische Darstellungen, die herstellerneutral die wichtigsten aktuellen Anlagenkonfigurationen verdeutlichen, werden ebenso Bestandteil sein.
Als erstes Ergebnis für das Regelwerk Heizung liegt jetzt „Band 1: Planung“ im Entwurf vor und umfasst 117 Seiten. Der Entwurf kann zum Preis von 25 Euro unter www.zvshk.de heruntergeladen werden (als Suchwort den Quicklink QL4314729 eingeben). Welche Themen dabei im Einzelnen behandelt werden, lässt sich zuvor aus dem Inhaltsverzeichnis ablesen, das auf der Webseite als PDF frei verfügbar ist.
Das Ziel dieser Vorab-Veröffentlichung ist, in einer Einspruchsphase mit einer Frist bis zum 15. November 2018 in eine Fachdiskussion über die jeweils bestmöglichen Lösungen zu kommen. Denn letztlich sollen daraus für die Heizungsbranche allgemein anerkannte Regeln der Technik beschrieben werden.
Nach einer Veröffentlichung des Weißdrucks ist eine jährliche Aktualisierung vorgesehen – jeweils in digitaler Form. Über Band 1 hinaus wird der ZVSHK den „Band 2: Ausführung“ sowie den „Band 3: Wartung“ erarbeiten.
Die IKZ-HAUSTECHNIK hatte bereits in der vorherigen Ausgabe ausführlich Band 1 thematisiert. Der Artikel „Normen für den Praktiker“ findet sich in dem gedruckten Heft 18/2018, aber auch online unter www.ikz.de.

 

Heizen und Kühlen

Fachinfo zum Download
Wenn es in der Gebäudetechnik um integrierte Flächenheizungen und -kühlungen geht, tangiert dies zahlreiche Gewerke. Eine neue Fachinformation, an der 18 Verbände mitgewirkt haben, greift die einzelnen Aspekte auf und dient der Abstimmung und Koordination. In den über 200 Seiten sind Checklisten und Protokolle enthalten, die die Dokumentation der einzelnen Planungs- und Arbeitsschritte bis zur Übergabe eines mangelfreien Gewerks unterstützen. Planer, Bauausführende und Überwachende profitieren davon, damit der Bauablauf möglichst reibungslos erfolgen kann und ein hoher Qualitätsstandard erzielt werden kann. SHK-Mitgliedsbetriebe können die Fachinformation im internen Bereich von www.zvshk.de in mehreren Teilen kostenlos herunterladen (als Suchwort den Quicklink QL20112900 eingeben).

Digitalisierung

ZVSHK wird Transferpartner des Kompetenzzentrums Digitales Handwerk
Der ZVSHK und das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) schließen eine Transferpartnerschaft. Damit wird die oberste Interessenvertretung des deutschen SHK-Handwerks Teil eines Netzwerkes, das Handwerksbetriebe in Sachen Digitalisierung sensibilisiert, qualifiziert und zu eigenen digitalen Umsetzungsprojekten motiviert. Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer im Zentralverband des Deutschen Handwerks, bei der Unterzeichnung der Partnerschaft: „Wir begrüßen den ZVSHK als Teil unseres deutschlandweiten Expertennetztwerks und freuen uns auf spannende Projekte, die wir für eine erfolgreiche digitale Transformation umsetzen werden.“
Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) unterstützt den handwerklichen Mittelstand bei der Erschließung technischer und wirtschaftlicher Potenziale, die sich aus der digitalen Transformation für das Handwerk ergeben. Zum Abbau von Informationsdefiziten stellt das KDH dem Handwerk Informations-, Qualifikations- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Mit dem ZVSHK haben sich derzeit 49 Transferpartner dem KDH angeschlossen.

 


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