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Zentralverband: Klempner auf EnEV-Kurs Wärmeschutz an Bedeutung gewonnen

Wer Baumaßnahmen im Wohn- oder Nichtwohngebäude realisiert und Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 außer Acht lässt, handelt ordnungswidrig und riskiert Bußgeld. Über neueste Entwicklungen informierten sich Sachverständige und Experten aus dem Klempnerbereich auf einer Fachtagung in Karlstadt.

Leonhard Knobloch: „Nur wenn das zu sanierende Bauteil höchstens 10% der gesamten Bauteilfläche ausmacht, gilt eine Bagatellregel.“

 

Wer als Fachunternehmer in ein Bauvorhaben eingebunden wird, muss die gesteigerten Ansprüche der EnEV 2009 beachten. Klempnerbetriebe und ihre Arbeiten an Dach und Fassade sind davon nicht ausgenommen. ZV-Referent Leonhard Knobloch auf der Sachverständigentagung: "Ob Neubau oder Sanierung - wer ein Bauprojekt realisiert und dabei die energetischen Ansprüche der EnEV nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig, und es sind erhebliche Bußgelder festgesetzt worden." Gestiegen sind die Ansprüche bedeutend, denn der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf muss jetzt um etwa 30% geringer ausfallen als bisher.

Die Fachtagung brachte den Sachverständigen zahlreiche Tischvorlagen.

In früheren Jahren galt auch eine andere Bagatellgrenze für zahlreiche Reparaturen: Keine energetische Sanierung war nötig, wenn sich der Gesamtumfang auf weniger als 20% des Bauwerkes erstreckte. Heute ist dies anders, erläuterte Leonhard Knobloch: "Wer mehr als ein Zehntel der gesamten Außenfassade saniert, muss die neuen Höchstwerte für den Wärmeschutz berücksichtigen, wenn die Baumaßnahme unter den Geltungsbereich der EnEV 2009 fällt." Deshalb riet er Handwerksbetrieben, vor der Auftragsannahme zu prüfen, ob eine EnEV-Konformität besteht. Ansonsten gelte es, den Bauherrn entsprechend zu beraten, dass er eine Wärmedämmung entsprechend der EnEV vorzusehen ist. Unter www.wasserwaermeluft.de (Deep-Link wwl-2435) gibt es zum Download wichtige Detail-Infos sowie eine Fachunternehmererklärung, die u.a. die EnEV-Kompatibilität bestätigt.

Sachverständige vor Gericht
Unter den 40 Experten waren zahlreiche Sachverständige, die sich für ihre Tätigkeiten vor Gericht wichtige Ratschläge holen konnten. Der langjährige Münchner Richter, nun sich im Ruhestand befindliche Dr. Heinrich Merl, verdeutlichte, welche Aufgaben einem Sachverständigen zukommen - und welche nicht. Vor allem sollte der Aussteller eines gerichtlichen Gutachtens Bewertungen vermeiden. Im Vordergrund müsse das Feststellen einer Sachlage stehen. Allenfalls könne der Sachverständige durch seine Erfahrung Folgeeinschätzungen vornehmen, die am besten durch die Formulierung "aus technischer Sicht" gekennzeichnet sein sollten.

Blitzschutz für Solaranlage
Reinhard Schüngel arbeitet als Blitzschutzexperte bei der Feuerwehr München. Er attestierte Metallbedachungen bei fachgerechter Erdung hervorragende Blitzschutzeigenschaften. Doch für zusätzlich angebrachte Photovoltaikmodule bedürfe es besonderer Vorkehrungen.
Nicht nur PV-Kollektoren müssen an die Blitzschutzanlage angeschlossen werden, sondern auch metallische Kabelkanäle. Das VDE-Blatt DIN EN 62305-3 setzt sich mit Blitzschutz auf Metalldächern auseinander und er riet, diese Rahmenbedingungen mit dem Bauherrn zu vereinbaren.

Welche Halterung auf dem Stehfalz zuverlässig ist, haben Laborversuche offengelegt.

Die sichere Montage von Kollektoren sowie von Schneefangsystemen für PV-Anlagen auf dem Falzdach wurden ebenfalls erörtert. Vorsicht ist geboten, wenn es um die Tragfähigkeit eines bestehenden Daches geht. Ob dort die Freigabe für eine PV-Anlage möglich ist, hängt nicht nur vom Typ der Tragklemme ab, sondern vom Metall, von der Beschaffenheit der Falze, der Anzahl der Hafte sowie der Tragkonstruktion. Bundesfachgruppenleiter Ulrich Leib kündigte an: "Dieses Thema muss auf der Bufa-Sitzung Ende April weiter erörtert werden." TD
www.wasserwaermeluft.de

 


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