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Zentralverband – Entscheidend ist die Gebrauchstauglichkeit

Technische Referenten tauschten sich zu aktuellen Themen aus

Schwächen zur Gebrauchstauglichkeit verschiedenster Produkte wurden unter den Technischen Referenten diskutiert (v.r.): Andreas Müller, Udo Wirges, Christian Wolf, Andreas Braun, Christian Winsel (alle ZVSHK).

Ist dort, wo Trinkwasser draufsteht, auch Trinkwasser drin? Für ein mängelfreies Werk brauchen die Fachbetriebe verlässliche Angaben, ob alle Bestandteile einer Trinkwasserinstallation geeignet sind.

Die Einhaltung der Trinkwasserhygiene bis zum letzten Zapfhahn stand einmal mehr im Mittelpunkt (v.l.): Jürgen Engelhardt (Niedersachsen), Norbert Wulf (Hamburg), Sven Lorenzen (Schleswig-Holstein), Reiner Miethe (Berlin), Thorsten Rabe (Mecklenburg-Vorpommern) sowie Arno Meyer (Saarland).

 

Zu viel Blei im Trinkwasser, schwächelnde Trennlagen unter der Metallbekleidung, zu schwach dimensionierte Heizungen für Passivhäuser – nur drei von zahlreichen Brennpunkten, mit denen sich die technischen Abteilungen der Berufsorganisation konfrontiert sehen. Was hilft bei solchen Problemen? Denn der SHK-Betrieb muss für ein mängelfreies Werk und die Gebrauchstauglichkeit gerade stehen. Antwort: Ohne die Mitgliedschaft in der Berufsorganisation wäre der Handwerker auf sich allein gestellt.

Sind die Produkte der Hersteller gebrauchstauglich? Diese Frage zog sich wie ein roter Faden durch die Tagung der Technischen Referenten am 10. und 11. September 2014 in Siegburg. Übers Jahr gesehen summieren sich die Schadensmeldungen, die ihnen und damit der SHK-Organisation auf die Schreibtische kommen. Darunter fallen beispielsweise ärgerliche Störenfriede wie Eckventile sowie Plattenwärmeübertrager in Frischwasserstationen, die durch Verkalkung ihre Tauglichkeit verlieren. Oder es ist Kunststoffrohr, das nicht beständig gegen UV-Licht ist. Oder der Hersteller erwartet für bestimmte Messing-Überwurfmuttern, dass der Installateur den Drehmomentschlüssel zur Hand hat.
Ein weiteres Schadensbild betrifft die Klempnertechnik: Trennlagen mit Wirrgelege aus Kunststoff werden vereinzelt auffällig, weil sie durch den ständigen Temperaturwechsel mit der Zeit spröde werden und zusammenfallen. Die für Zink nötige Luftschicht ist dann nicht mehr vorhanden und es kommt zum Schaden. „Entwickelt wird offenbar in vielen Fällen unter Laborbedingungen, die aber bei der Tauglichkeit für Baustellen oder für den täglichen Gebrauch versagen – solche Schwachpunkte oder Mängel sollten wir im Handwerk nicht länger hinnehmen“, lautete der Tenor in der Runde der Referenten.

Trinkwasserhygiene macht Probleme
Die bislang erwähnten Mängel und Schäden waren allerdings nicht alles, was es auf der Tagung zu beklagen gab. Vielmehr sorgte die Trinkwasserhygiene für Zündstoff. Sprich: Wie gelingt es dem SHK-Betrieb zweifelsfrei, eine mängelfreie Trinkwasseranlage zu bauen? Selbst wenn der Handwerker aus seiner Sicht alles richtig macht, kann es passieren, dass bei der Inbetriebnahme erhöhte Bleiwerte im Trinkwasser gemessen werden können. Und das kann nicht nur unmittelbar nach der Installation so sein. Denn mehrere Schadensmeldungen liegen auf dem Tisch, weil Gesundheitsämter Kindergärten untersucht haben, die aufgrund eines Konjunkturpaketes vor gut zehn Jahren eine neue Trinkwasseranlage erhalten hatten. Dort werden teilweise erhebliche Überschreitungen der Blei-Grenzwerte festgestellt. Fristen sind gesetzt. Wenn nicht plausible Reparaturvorschläge in die Tat umgesetzt werden können, droht die komplette Erneuerung – dabei stellt sich nicht nur die Frage nach der Kostenübernahme. Es geht auch um den entsprechenden Imageverlust für den betroffenen Fachbetrieb.
Auch hier wurde auf der Tagung der Ruf nach der nötigen Gebrauchstauglichkeit laut. Denn neben dem Problem Blei geht es noch um weitere Stoffe wie Elastomere oder Schmiermittel aus Armaturen, die sich aufgrund moderner Messmethoden im Trinkwasser nachweisen lassen und bereits von den Gesundheitsämtern als kritisch eingestuft werden. „Wie sollen wir in den verschiedenen Regionen unsere Betriebe einheitlich beraten?“ Mit dieser Frage rückte auch die UBA-Liste in den Mittelpunkt der Diskussion. Zum Zeitpunkt der Tagung war allerdings noch nicht publik, dass die UBA-Liste bei der Europäischen Kommission in die Kritik geraten ist.

Konfusion um Zuständigkeit
Noch ging man auf der Tagung davon aus, dass die Liste des Umweltbundesamtes die Grundlage für ein nötiges Zulassungsverfahren sein soll. Im Besonderen geht es darum, welche Werkstoffe in Verbindung mit Trinkwasser zum Einsatz kommen dürfen. Jetzt, im Oktober 2014, ist die Konfusion groß: Denn aus Sicht der EU-Kommission käme der UBA-Liste in Deutschland und inzwischen darüber hinaus eine Bedeutung zu, die nicht mehr als rechtskonform angesehen wird.
In den nächsten Wochen wollen Handwerk, Hersteller und Handel darauf drängen, dass ein EU-konformes Vorgehen abgestimmt wird. Deshalb erübrigt sich an dieser Stelle, weiter darüber zu spekulieren, wer in Zukunft für was zuständig ist und was zur Prüfgrundlage gemacht wird. Die Konfusion unter Herstellern, zertifizierten Prüfstellen und anderen Institutionen der Sanitärbranche ist jedenfalls momentan perfekt.

Sanitär-Profis brauchen klare Aussagen
Festhalten lässt sich aber schon jetzt, dass dem SHK-Fachbetrieb das Gezerre um Zuständigkeiten wenig nutzen wird. Denn bei seiner Produktwahl hilft dem Fachbetrieb auch keine (UBA-)Liste zugelassener Werkstoffe, wenn nicht zugleich für alle Produkte eine transparente und verbindliche Information der Hersteller vorliegt, dass nur die auf der Positivliste aufgeführten Werkstoffe und Materialien verwendet werden. Diese Information aber will die SHK-Berufsorganisation mit den betroffenen Branchenpartnern baldmöglichst sicherstellen. Schließlich muss der organisierte Innungsbetrieb zur Erfüllung seines Werkvertrages darauf bauen können, dass Produkte für den vorgesehenen Zweck uneingeschränkt verwendbar sind.

Wunschtemperatur 20°C für viele zu gering
Ein weiterer Störfaktor betrifft Heizungsbetriebe, die für hocheffiziente Gebäude Heizlastberechnungen vornehmen. Sie können einen gravierenden Fehler machen. Standardmäßig werden häufig Auslegungstemperaturen von 20°C angenommen. Darauf wird dann das ganze Heizsys­tem ausgelegt, ohne zu hinterfragen, ob dieser Wert den Nutzerwünschen tatsächlich entspricht. Wenn die Auslegungstemperaturen allerdings zu niedrig angesetzt werden, hat das zur Folge, dass die projektierte Heizperiode zu kurz und damit der Heizenergiebedarf über das ganz Jahr zu niedrig angenommen wird. Der Nutzer verstellt die Heizkurve zulasten der Effizienz nach oben – die Heizung läuft nicht mehr im Bestpunkt.
Neueste Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt Heizen 2020 zeigen jedoch, dass es viele Hausbewohner nicht bei einer ursprünglich angenommenen Wohlfühltemperatur von 20°C belassen wollen. Eine sinnvolle Annahme stellt sogar der scheinbar sehr hohe Wert von 23°C dar. Der Sollwert 20°C entspricht nur den Wünschen von etwa 10% der Nutzer. Mit dem deutlich höheren Wert 23°C werden offenbar die Wünsche von ca. 95% der Nutzer abgedeckt. Eine solche Wärmebereitstellung funktioniert aber nur dann effizient, wenn die Heizungsregelung auch in der Lage ist, eine Leistungsabgabe bei Nutzern mit geringeren Ansprüchen zu begrenzen. Der ZVSHK ist mit den Herstellern in Bezug auf die Gebrauchstauglichkeit solcher Systeme im Gespräch und verfolgt das Thema weiter. TD

 


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