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Zentralverband: 33 Jahre Sicherheit - Wichtige Absicherung im Schadensfall mit Industrie-Partnern vereinbart

Die erste Gewährleistungsvereinbarung zwischen dem ZVSHK und einem Vertragspartner aus der Industrie reicht bis ins Jahr 1976 zurück. Heute sind daraus Haftungsübernahmevereinbarungen (HÜV) geworden und etwa 80 Hersteller haben sich zu diesem Service entschlossen, um dem Handwerksbetrieb im Schadensfall schnelle Hilfe zu bieten - doch nur Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation können diesen Vorteil nutzen.

Handwerksmeister Wilfried Dahlhausen konnte die Vorteile der HÜV nutzen.

 

Die erste Gewährleistungsvereinbarung zwischen dem ZVSHK und einem Vertragspartner aus der Industrie reicht bis ins Jahr 1976 zurück. Heute sind daraus Haftungsübernahmevereinbarungen (HÜV) geworden und etwa 80 Hersteller haben sich zu diesem Service entschlossen, um dem Handwerksbetrieb im Schadensfall schnelle Hilfe zu bieten - doch nur Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation können diesen Vorteil nutzen.

Das SHK-Fachhandwerk benötigt Material, Geräte und Installationsbedingungen, die im rauen Alltag Bestand haben. Trotz aller Sorgfalt bei der Verarbeitung kann dennoch ein Mangel oder Schaden auftreten, für den der Handwerksunternehmer im Rahmen seiner werkvertraglichen Mängelbeseitigung (früher: Gewährleistung) zunächst einmal einzustehen hat.

www.wasserwaermeluft.de

 


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