Werbung

Wohnraumlüftung nach Maß

Einfluss der EnEV auf die Gebäudelüftung, Einsatz- und Auswahlkriterien für Lüftungsanlagen

Über 20% aller bundesdeutschen Wohnungen sind mit Schimmelpilzproblemen behaftet. Als Ursache ergibt sich häufig ein nicht ausreichender Luftwechsel.

Markterhebung FGK/BDH für zentrale Wohnungslüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung.

Einfache Wartungsarbeiten wie der Filterwechsel können teilweise von den Nutzern selbst ausgeführt werden. Zur Sicherstellung eines dauerhaften Betriebes sollte aber etwa nach zwei Jahren ein Fachmann die Anlage warten und überprüfen.

Ein stark verschmutzter Filter gefährdet nicht nur den hygienischen Betrieb der Anlage, sondern verursacht auch einen erhöhten Stromverbrauch des Ventilators. Ein Wartungsvertrag und ein Filterabonnement sind wertvolle Bausteine für eine nachhaltige Instandhaltung.

Energielabel für Wohnungslüftungsgeräte ab Januar 2016.

Mit der kostenfreien Software "FGK-AirPlan" kann der Nachweis zum nutzerunabhängigen Mindestluftwechsel nach EnEV in wenigen Minuten erstellt werden.

 

 

Seit mehreren Jahren steigt der Absatz von Wohnungslüftungsanlagen, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Dichtheit der Gebäudehüllen. Die letzte Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit Mai 2014 wirksam, in der jedoch einige erhoffte Ergänzungen bzw. Anpassungen für den Einsatz von lüftungstechnischen Maßnahmen nicht umgesetzt wurden. Neben dem Einfluss der EnEV zeigt der Beitrag Einsatz- und Auswahlkriterien für Lüftungsanlagen auf.

Die novellierte EnEV verschärft die energetischen Anforderungen an neuerrichtete Wohn- und Nichtwohngebäude erst ab 2016 pauschal um 25 %. Bei der Überarbeitung der Verordnung wurden nach Meinung zahlreicher Kritiker einige Punkte nicht berücksichtigt, die positive Auswirkungen für weitere Energieeinsparungen haben. So wurde z.B. die Gelegenheit verpasst, verstärkt auf die Energieeinsparpotenziale der Wohnungslüftung hinzuweisen, bzw. die Referenzanforderungen darauf abzustimmen. Ebenso wurde auch nicht der Versuch unternommen, die EnEV und das Regenerative Energien Wärmegesetz zusammenzuführen. Die Chance, das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1] für Neubau und Bestandssanierung vollständig und rechtsverbindlich in die EnEV einzuführen, wurde ebenfalls nicht aufgegriffen. Die Anforderungen an den Mindestluftwechsel in § 6, Absatz 2, bleiben weiterhin etwas vage bei der Formulierung "Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist". Somit ist die Forderung der DIN 1946-6, dass wenn der Mindestluftwechsel nicht erreicht wird, lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen sind, weiterhin nicht direkter Bestandteil der EnEV.
Zusammengefasst kann man festhalten, dass, unabhängig vom Status der DIN 1946-6, die an der Planung Beteiligten gegenüber den Bauherren eine Hinweispflicht auf eine, hinsichtlich Schimmelvermeidung ausreichende Lüftung haben. Die Zusammenhänge mit einer mangelhaften Lüftung sind seit über 15 Jahren bekannt und Schimmelbildung in Wohnräumen mit korrekt ausgeführten Wärmedämm- und Abdichtmaßnahmen ohne eine lüftungstechnische Maßnahme ist im Zweifel bauseits bedingt.

Notwendigkeit Lüftungsanlage

Um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, ist die Durchführung eines Lüftungskonzeptes und ggf. die Festlegung einer lüftungstechnischen Maßnahme dringend zu empfehlen. Dies gilt besonders im Zusammenhang mit den baulichen Anforderungen der EnEV und den zukünftigen Zielen im Hinblick auf den Energiebedarf von Gebäuden.
Nimmt man die Energieeinsparziele ernst, dann sollen innerhalb der nächsten 15 Jahre im Neubau im wesentlichen Nahezu-Null-Energiegebäude entstehen und im Folgenden auch der Bestand entsprechend ertüchtigt werden. Auch wenn das Nahezu-Null-Energiegebäude noch nicht abschließend definiert wurde, so kann man festhalten, dass der Lüftungsbedarf der Nutzer etwa in der gleichen Größenordnung wie heute liegen wird. Damit ist schon heute festgelegt, dass diese Ziele nur durch bedarfsgeregelte Lüftungssysteme und Wärmerückgewinnung erreicht werden können. Zukunftssichere Gebäude müssen diese Zusammenhänge berücksichtigen, da man davon ausgehen muss, dass ein Null-Energie-Gebäude mit nur einem zukünftigen Sanierungsschritt aus dem derzeitigen Bestand erreicht werden muss. Eine Investition in eine Lüftungsanlage nimmt diese Erkenntnisse auf und schafft Zukunftssicherheit.
Die alleinige Diskussion um die Energie greift jedoch im Zusammenhang mit der Lüftung und Lüftungsanlagen viel zu kurz. Die Lüftung soll im weiteren Sinne hygienische Verhältnisse schaffen. Dazu gehören:

  • Lüftung zum Bautenschutz (Feuchteschutz für das Gebäude, Schimmelpilzvermeidung),
  • Luftqualität im Wohnraum (Schadstoffabfuhr, empfundene Luftqualität),
  • Berücksichtigung der Außenluftqualität (Lage und Feinstaubgehalt, Geruch, Pollen),
  • hygienische Verhältnisse im Lüftungssystem (Reinigung der Elemente, Wartung und Instandhaltung).

Anforderung an die Luftqualität

Die Luftqualität im Innenraum darf nicht alleine an der Schimmelpilzvermeidung und an dem CO2-Gehalt festgemacht werden. Selbst bei Berücksichtigung von Bauprodukten mit minimalen Emissionen, wird es unvermeidbar sein, dass im Laufe der Zeit weitere Quellen hinzukommen. Lüftungstechnische Maßnahmen, die diese Zusammenhänge nicht berücksichtigen, werden wohl aufgrund schlechter Luftqualität eine geringe Akzeptanz finden. Zwar sind lüftungstechnische Maßnahmen zulässig, die lediglich einen Feuchteschutz sicherstellen, aber nicht jeder Nutzer will und kann eine zusätzliche Lüftung richtig und energieeffizient über manuelles Fensteröffnen umsetzen. Komfortlüftungsanlagen erfüllen alle diese Anforderungen automatisch. Deshalb stellt sich die begründete Frage, warum in einfachste Lüftungskonzepte investieren, wenn durch geringe Mehraufwände ein zukunftssicheres System installiert werden kann, das auch die gewünschten Anforderungen an die Luftqualität erfüllt.

Feinstaubfilter – viele Vorteile

Man kann heute nicht mehr davon ausgehen, dass die Außenluft in jeder Lage und zu jeder Zeit den notwendigen Anforderungen hinsichtlich Gesundheit, Behaglichkeit und Hygiene entspricht. Dies gilt nicht nur in innerstädtischen Lagen oder an verkehrsreichen Straßen. Die Feinstaubgehalte in der Außenluft übersteigen heute in vielen Regionen die zulässigen Grenzwerte und man darf nicht hoffen, dass Nutzungseinschränkungen (Verkehr, Verbrennung, etc.) alleine ausreichen, um diese zu senken. Effiziente Filter spielen deshalb eine zunehmende Rolle. Legt man die Anforderungen der gewerblichen Lüftungstechnik zugrunde, dann sind bei den heutigen Außenluftverhältnissen Feinstaubfilter eine absolute Notwendigkeit. Gleichzeitig sorgen diese Filter für Pollenfreiheit und halten die Lüftungskomponenten langfristig sauber. Damit ist ein dauerhafter hygienischer Betrieb der Lüftungsanlage sichergestellt. Feinstaubfilter der Klassen M5 bis F7 sollten lageabhängig zur Grundausstattung gehören.

Schimmelrisiko/Brandschutz

Wie mit dem Lüftungskonzept leicht nachgewiesen werden kann, sind Wohnungen in Mehrfamilienhäusern aufgrund der spezifisch höheren Belegung und der meist eingeschossigen Nutzungsflächen grundsätzlich einem höheren Schimmelrisiko ausgesetzt. Meist kommt noch hinzu, dass sich die Bewohner in Relation zum Einfamilienhaus nur gering mit den Wohnungen identifizieren. Lüftungstechnische Maßnahmen sind in diesem Segment deshalb noch viel wichtiger. Komfortlüftungsanlagen können gerade hier Schimmel sicher vermeiden und sparen zusätzlich noch Heizenergie. Nutzer und Betreiber sind in so ausgerüsteten Wohnungen auf der sicheren Seite [2]. Allerdings ist die Installation gerade in diesem Segment komplexer, da zusätzlich meist Anforderungen an den Brandschutz zu stellen sind. Notwendig sind hier sachgerechte und zukunftssichere Lösungen, die möglichst eine Wartung von außerhalb der Wohnung erlauben und im Bestand vorhandene Schächte nutzen können. Eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit der oftmals vorhandenen Lüftungsschächte nach DIN 18017-3 [3] für innenliegende Bad- und WC-Räume erscheint hier zielführend für die meisten Wohngebäude. Leider werden hier die zulässigen Ausführungsmöglichkeiten aus formellen Gründen vom Verordnungsgeber eher beschränkt. Und es wird erwartet, dass die brandschutztechnischen Lösungen auf Basis der DIN 18017-3 (z. B. Deckenschotts und Schächte) zukünftig nicht mehr bei vollständigen Wohnungslüftungsanlagen nach DIN 1946-6 eingesetzt werden können, sondern auf die innenliegenden Feuchträume begrenzt werden. Technisch/physikalisch ist dies nicht nachvollziehbar, da die Luft aus den anderen Gebäude- und Wohnungsteilen nachströmen muss.

Fachgerechte Installation und Wartung

Grundlage für eine fortlaufend funktionierende Lüftungsanlage ist eine fachgerechte Planung und Installation. Obwohl von mangelhaften Ausführungen - im Gegensatz von z.B. Elektro- oder Gasinstallationen - keine kurzfristigen, unmittelbaren Gefahren ausgehen, ist eine korrekte Ausführung die Basis für einen langfristigen energieeffizienten sowie hygienischen Betrieb der Anlage. Teilweise können einfache Wartungsarbeiten, wie Reinigung der Geräte und Filterwechsel, von den Nutzern selbst ausgeführt werden. Zur Sicherstellung eines dauerhaften Betriebes sollte aber etwa nach zwei Jahren ein Fachmann die Anlage warten und überprüfen. Derartige Tätigkeiten werden von den Nutzern jedoch nicht selten vergessen oder verdrängt, da die Anlagen in der Regel weiterhin funktionieren. Ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma und ein Filterabonnement sind wertvolle Bausteine für eine nachhaltige Instandhaltung.

Kennzeichnungspflicht "Energieeffizienz"

Die Europäische Kommission bereitet derzeit die Kennzeichnungspflicht für Wohnungslüftungsgeräte für die Energieeffizienz vor. Ab 1. Januar 2016 werden Wohnungslüftungsgeräte ein Energielabel tragen, das die energetischen Eigenschaften in den Klassen "A+" bis "F" zusammenfasst. Der Verbraucher erhält so bessere und vor allem standardisierte und vergleichbare Informationen.
Das Energielabel wird aber nur eine grobe Orientierung sein, denn die Lüftung ist untrennbar mit dem Gebäude, den Anlagen und der Nutzung verbunden. Eine detaillierte Gebäudebewertung mit allen Anlagen- und Gebäude- sowie Umgebungseigenschaften ist unerlässlich für eine zielorientierte Planung. Erst das Gesamtgebäudekonzept bestimmt die Energieeffizienz. Die Summe von "A"-gelabelten Produkten führt nicht automatisch zum Null-Energie-Haus. Eine falsch ausgelegte "A"-Lüftungsanlage mit zu kleinem Luftvolumenstrom führt zu zusätzlicher Fensterlüftung mit entsprechenden Wärmeverlusten. Diese sind auch mit einem "A"-Wärmeerzeuger nicht zu kompensieren. Eine zu groß dimensionierte Anlage führt trotz effizienter Technologie zu hohem Strombedarf der Ventilatoren und ebenfalls zu einem erhöhten Wärmebedarf.

Literatur:

[1] DIN 1946-6 "Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung
[2] Best Practice - Beispiel einer Sanierung im Mehrfamilienhaus, Peter Schleevoigt, Wirtschafts- und Immobilienforum Hannover
5. März 2014
[3] DIN 18017-3 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren"

Autor: Claus Händel, Technischer Referent Fachverband Gebäude-Klima e. V.

Bilder: FGK

In wenigen Minuten zum Lüftungskonzept

Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) stellt eine neue Software für die Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 zur Verfügung. Mit der kostenfreien Software "FGK-AirPlan" kann der Nachweis zum nutzerunabhängigen Mindestluftwechsel nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in wenigen Minuten erledigt werden, erklärt der FGK. Darüber hinaus bietet das Programm die Möglichkeit, wenn dann eine Lüftungsanlage eingebaut werden soll, die Luftvolumenströme für jeden Raum auszulegen.
"FGK-AirPlan" steht mit der Nummer 243 im Online-Shop des Fachverbands unter www.fgk.de/index.php/literatur-shop zum Download bereit.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: