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Wohnen und leben ohne BarrierenDIN 18040-2: Die wesentlichen Anforderungen für das ausführende Fachhandwerk

Barrierefreiheit bedeutet für Menschen in allen Lebensphasen bis ins hohe Alter mit und ohne Behinderung optimale Nutzungsbedingungen in ihren Lebensräumen. Es ist deshalb auch kein Standard für ältere oder behinderte Menschen, sondern ein Komfortstandard für alle. Das barrierefreie Bauen schafft die Grundvoraussetzung für Unabhängigkeit und Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden und im gewohnten Wohnumfeld. Die Barrierefreiheit gehört daher zum Schutzziel der sozialen und kulturellen Nachhaltigkeit. Was es speziell bei der Planung von Bädern zu beachten gilt und welche Anforderungen die neue DIN 18040-2 stellt, darüber informiert der Artikel.

Mit „Lifetime“ bietet Villeroy & Boch eine moderne Badkollektion, mit der für jede Lebenssituation eine attraktive Badeinrichtung realisiert werden kann. Bei Bedarf ist Lifetime außerdem rollstuhlgerecht. Die Serie trägt das Zeichen „barrierefrei DIN geprüft“ von DIN Certco.

 

Die Schwierigkeiten in der Umsetzung der politischen Vorgaben zur Barrierefreiheit liegen in der Notwendigkeit zusätzlicher Investitionen, der Verkennung der Bedeutung des demografischen Wandels und der Annahme, dass sich das barrierefreie Bauen nur auf den Neubau bezieht. Wichtig ist aber auch die Umsetzung der Forderungen im Bestand.
Öffentlich zugängliche Gebäude und Räume sind nach der jeweiligen Landesbauordnung barrierefrei zu gestalten. Bei umfassender Modernisierung sind im Rahmen der Genehmigungsplanung Mindestanforderungen in Anlehnung der in den einzelnen Bundesländern geltenden Norm zum Barrierefreien Bauen zu berücksichtigen. Sind diese aus Kostengründen unverhältnismäßig hoch oder technisch nicht realisierbar, sind Ausnahmeanträge zu stellen.

 

Hewi bietet innovative Systeme für Generationen. Im Focus stehen modulare Produkte, die neben herausragender Ästhetik auch uneingeschränkte Funktionalität bieten.

 

Wohnungsneubauten müssen ebenfalls den Forderungen der Länderbauordnungen entsprechen. Der barrierefreie Zugang zu den Wohnungen im Erdgeschoss wird mittlerweile von fast allen Länderbauordnungen gefordert. Ein Aufzug zur Realisierung des barrierefreien Zuganges zu den Wohnungen in den Obergeschossen wird erst ab dem 4. Geschoss erforderlich.

Normen zum Barrierefreien Bauen
Die neue DIN 18040 besteht aus zwei Teilen: Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ und Teil 2 „Wohnungen“. Beide Teile sollen die noch in den Technischen Baubestimmungen verankerte DIN 18024 Teil 2 sowie die DIN 18025 Teile 1 und 2 ersetzen. Neu in DIN 18040 ist der Ansatz einer möglichst umfassenden Berücksichtigung verschiedener Einschränkungen. Zusätzlich zu den geometrischen Vorgaben wurde sie um sensorische Anforderungen ergänzt.

 

Sinnvolle Zusatzfunktionen für alle Alters- und Zielgruppen: Mit dem neuen Badprogramm „Dejuna“ will Keramag die Anforderungen der barrierefreien Badgestaltung erfüllen, ohne ein Handicap- oder Krankenhaus-Ambiente zu schaffen.

 

Die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums soll weitgehend allen Menschen eine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe ermöglichen. Es werden Schutzziele mit beispielhaften Lösungen aufgezeigt, die aber auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden können. In der Norm DIN 18040-2 finden sich Inhalte zur:
•?äußeren Erschließung auf dem Grundstück,
•?inneren Erschließung des Gebäudes,
•?Warnen, Orientieren, Informieren, Leiten, 
•?Bedienelementen, Kommunikationsanlagen, Ausstattungselemente, 
•?Räume in Wohnungen,
•?Wohn-, Schlafräume und Küchen,
•?Sanitärräume.

Dabei wird innerhalb der Wohnungen unterschieden zwischen:
•?barrierefrei nutzbaren Wohnungen und
•?barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.

Elektrisch höhenverstellbares WC Modul aus der Serie „SaniLife“ von SFA-Sanibroy. Mittels Fernbedienung lässt sich die optimale Position einstellen und die Spülung auslösen. Die weiße Front kann individuell farbig gestaltet werden.

 

Die Norm berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie mit motorischen Einschränkungen, auch von Menschen mit Gehhilfen und Rollstuhlbenutzern. Aber auch andere Personen profitieren vom barrierefreien Bauen, wie Groß- oder Kleinwüchsige, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen oder Gepäck und Kinder. Menschen ohne gesundheitliche Einschränkungen haben keinerlei Nachteile durch das barrierefreie Bauen, sondern ebenfalls nur Vorteile, weil der Wohnkomfort für alle erhöht wird.

Das barrierefreie Bad nach DIN 18040, Teil 2
Neben der stufenlosen Erreichbarkeit und dem Wohlfühlaspekt in der Wohnung, spielt die körperliche Pflege eine bedeutende Rolle im Tagesablauf. Die Pflege im Intimbereich möchte man so lange wie möglich selbstständig und behaglich erledigen. In Wohnungen mit mehreren Bädern sollte zusätzlich zum barrierefreien Bad ein zweiter Sanitärraum mit WC und Waschtisch geplant werden. In der bisherigen DIN 18025-1 wurde dieser ab dem Vierpersonenhaushalt gefordert. Für einen Rollstuhlnutzer ist der direkte Zugang vom Schlafraum zum Bad empfehlenswert.

Badezimmertüren
Um jederzeit Hilfe zu gewährleisten, müssen Badtüren von außen entriegelbar sein und nach außen aufschlagen. Die lichte Durchgangbreite muss mindes­tens 80 cm betragen. Für Benutzer mit Gehilfe bzw. Rollator beträgt sie mindestens 90 cm. Für Rollstuhlfahrer ist ein waagerechter Griff besser erreichbar. Die neue Standardhöhe für Griffe ist mit 85 cm festgelegt. Bei beengten Platzverhältnissen im Flur eignen sich besonders gut Schiebetüren für das Rangieren im Rollstuhl.

Auf einer Berliner Halbinsel realisierte das Architektenbüro Clarke und Kuhn ein barrierefreies Privathaus mit Einliegerwohnung. Bei aller Funktionalität wurde in den Sanitärräumen größter Wert darauf gelegt, jeden Eindruck von steriler Reha-Atmosphäre zu vermeiden. Der durchgängige Einsatz der gleichen Materialien wie im Wohnbereich vermittelt auch optisch den Eindruck von fließenden barrierefreien Übergängen. Im Wohnbad im Penthouse kann man sich in der komfortablen Einbauwanne der Duravit-Serie „Starck“ verwöhnen lassen.

 

Bewegungsflächen vor WC, Waschtisch, Badewanne und in der Dusche
Im Bestand ist die Raumfläche oft das größte Problem für einen Badumbau. Hier sollte man auf eine freie Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm achten. Im Neubau sollte gleich für die Benutzung des Bades mit dem Rollstuhl eine Fläche von 150 x 150 cm eingeplant werden, wobei sich diese Fläche mehrfach vor den Sanitärgegenständen überlagern darf. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus die alternative Aufstellung von Dusche oder Badewanne. Neben dem Wellness-Effekt wird der gesundheitliche Aspekt beim Baden in der Wanne gern genutzt.

Wand-, Decken- und Bodenbelag
Um ein Bad auf die verschiedenen Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Menschen jederzeit anpassen zu können, sind die Wände so auszubilden, dass senkrechte und waagerechte Stütz- und Haltegriffe neben dem WC-Becken, Waschtisch sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne angeordnet werden können. An der Decke sollten Umsetzhilfen befestigt werden können. Im Duschbereich muss der Bodenbelag mindestens rutschhemmend ausgeführt werden.

Sanitärobjekte
Bei Neubauten sollten Bäder so geplant werden, dass sie z.?B. im Alter nicht durch bauliche Eingriffe angepasst werden müssen, da allein durch Austauschen bzw. Weglassen oder Hinzufügen von Ausstattungsgegenständen neue Funktionen erreicht werden können. Die Größe barrierefreier Bäder liegt zwischen 4 bis 5 m². Rollstuhlgerechte Bäder beanspruchen bei wahlweiser Aufstellung von Badewanne oder bodengleicher Dusche ca. 5 bis 7 m², ein komfortables Familienbad mehr als 9 m².
Im Geschosswohnungsbau ist der Umbau mit bodengleicher Dusche wegen der Deckendurchbrüche oft problematisch. Mittels einer Mini-Hebepumpe kann das Wasser ohne Deckendurchbruch aus dem Duschbereich abfließen. Darüber hinaus bieten viele Sanitärhersteller inzwischen ultraflache Bodenabläufe speziell für den Sanierungsbereich an. Um die notwendige Bewegungsfläche im Bestandsbad zu schaffen, ist zu prüfen, ob ggf. die Waschmaschine in der Küche aufgestellt werden kann.

 

Dieser Waschplatz aus der Serie „Lifetime“ von Villeroy & Boch ist nicht nur designorientiert, sondern auch äußerst funktional gestaltet worden.

 

WC
Zur leichteren Nutzbarkeit des WC-Beckens muss ein seitlicher Abstand von 20 cm zur Wand oder zu anderen Sanitär­objekten eingehalten werden. Für Rollstuhlbenutzer muss 
•?der Abstand zur Wand 30 cm und der Abstand auf der anderen Seite des WC-Beckens 90 cm betragen,
•?der Abstand von der Vorderkante des WC-Beckens zur rückwärtigen Wand 70 cm betragen,
•?die Sitzhöhe des WC-Beckens zwischen 46 cm und 48 cm von OFF eingehalten werden,
•?die Rückenstütze 55 cm hinter der vorderen Kante des WC-Beckens angeordnet werden; der WC-Deckel ist als alleinige Rückenstütze ungeeignet,
•?bei Bedarf je ein Stützklappgriff rechts und links neben dem WC-Becken angeordnet werden; sie sollten 15 cm über die Vorderkante des WC-Beckens hinausragen und mit wenig Kraftaufwand bedienbar sein; die Oberkante der Stützgriffe ist 28 cm über der Sitzhöhe des WC-Beckens anzuordnen,
•?der Abstand zwischen den Stützklappgriffen 65 cm bis 70 cm betragen,
•?die Spülung bedienbar und das Toilettenpapier erreichbar sein ohne Veränderung der Sitzposition,
•?die Befestigung am Griffende der Stützklappgriffe eine Punktlast von 1 kN standhalten.

Der Benutzer kann sich zwischen einem Flachspül- oder einem Tiefspül-WC entscheiden. Diese gibt es als wandhängende oder als Stand-WCs. Wandhängende WCs gewähren ein besseres Manövrieren mit dem Rollstuhl bei der Anfahrt. Die vom Benutzer gewünschte Sitzhöhe ist am bes­ten über höhenverstellbare WCs zu gewährleis­ten. Auch helfen diese beim Aufstehen. Rollstühle haben unterschiedliche Sitzhöhen. Die Differenz kann bis zu 10 cm betragen. Nicht jedes Sanitätshaus stellt die optimale Höhe für den Benutzer ein, um leicht auf das WC zu wechseln. Strittig ist deshalb die Höhe von 46 bis 48 cm des WC-Beckens inklusive Sitz. Kleine Rollstuhlfahrer klagen über zu hohe WC-Becken wegen fehlenden Bodenkontaktes.
Einen hohen Komfort bieten WCs mit automatischer Spülung und Unterdusche. Sie ermöglichen Pflegebedürftigen die eigenständige Säuberung und Trocknung. Diese Dusch-WCs benötigen allerdings einen Elektroanschluss.

 

Duschplätze sind niveaugleich zum angrenzenden Badfußboden zu gestalten. Die Hersteller haben inzwischen unzählige attraktive Lösungen zur Entwässerung der Duschfläche im Programm. Hier die Dusch­rinne „CeraNiveau“ von Dallmer.

 

Waschtisch
Unter Waschtischen muss Beinfreiheit vorhanden sein. Für Rollstuhlbenutzer muss 
•?eine Beinfreiheit mit einer Breite von 90 cm und einer Tiefe von 55 cm gesichert werden,
•?die Vorderkante des Waschtisches eine Höhe von max. 80 cm aufweisen,
•?ein mindestens 100 cm hoher Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch angeordnet werden.

Zu Form, Größe sowie Ausstattung mit Armatur und Verschlussstopfen für Waschtisch oder Badewanne gibt es keine Forderungen in den Normen für Barrierefreies Bauen. Es gibt differenzierte Anforderungen an die Nutzung und dadurch auch vielfältige Lösungen. Die in den meisten Bädern installierten Waschtische können im Sitzen nicht richtig genutzt werden, weil sie in einer Höhe von über 80 cm, meist 85 cm hoch, angebracht sind. Abhilfe können höhenverstellbare Sitzhocker schaffen.

Bei der Planung von neuen Bädern sind Waschtische in 80 cm Höhe zu installieren. Unter dem Waschtisch muss eine Beinfreiheit von 67 cm Höhe gewährleistet werden. Geeignet sind Unterputz- oder Flachaufputzsiphons, um eine Tiefe von 55 cm zu sichern. Höhenverstellbare Waschtische sind geeignet für ein Waschen im Stehen oder Sitzen, wenn mehrere Personen einer Wohnung das wünschen. 

Stütz- und Haltegriffe rechts und links neben dem Waschtisch oder ein Haltegriff hinter ihm an der Wand können nur montiert werden, wenn dafür die bedarfsgerechte Befestigung möglich ist. Auch daran ist in der Planungsphase zu denken.
Die Zugstangenarmatur wird am Waschtisch gegenwärtig am häufigsten eingesetzt. Menschen mit eingeschränkter Greiffähigkeit der Hände haben damit ein Bedienungsproblem. Für diese Menschen eignet sich ein Klick-Verschluss besser. Durch leichten Druck auf die Verschlusshaube schließt sich das Ventil. Durch nochmaliges Drücken öffnet es sich wieder.
Der erforderliche Spiegel über dem Waschtisch sollte so angebracht werden, dass man sich sowohl im Stehen als auch im Sitzen sehen kann. Dazu sollte der Spiegel 100 cm hoch sein und bis an die Waschtischkante reichen. Wenn das aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann ein Klappspiegel diese Forderung erfüllen.

 

Qualität und Komfort: Der neue, bequem unterfahrbare Waschtisch „Laufen pro liberty“ im zeitlos-reduzierten Design entspricht der Barrierefrei-Norm DIN 18040 und wurde auf 280-mm-Standardanschlüsse ausgelegt. Passende Spiegel sind ebenfalls erhältlich.

 

Badewanne
Die Wahlmöglichkeit zwischen Dusche oder Badewanne ist zu sichern. Das nachträgliche Aufstellen einer Badewanne auf der Duschfläche und die Einhaltung der Bewegungsfläche sollten möglich sein. Die Einstiegshöhe der Badewanne sollte 50 cm nicht überschreiten.
Für Rollstuhlbenutzer muss bei Bedarf die Badewanne mit einem Lifter nutzbar sein.

Viele Menschen möchten auf ein Wannenbad nicht verzichten, obwohl der Einstieg für sie immer schwieriger wird. Einstieghilfen am Wannenrand, Haltegriffe an der Wand, Podeste, Sitze vor und in der Wanne erleichtern das Baden. Wannen mit seitlichem Türeinstieg ermöglichen Menschen mit Gehbehinderungen die Benutzung einer Badewanne, die auch als Sitzbadewanne ausgebildet sein kann.

Dusche
Duschplätze sind niveaugleich zum angrenzenden Badfußboden zu gestalten. Die Absenkung sollte maximal 2 cm betragen und als geneigte Fläche ausgebildet werden. Im Duschbereich sind rutschhemmende Bodenbeläge zu verwenden. Für Rollstuhlbenutzer müssen 
•?die waagerechten Haltegriffe in einer Höhe von 85 cm montiert werden,
•?die senkrechten Haltegriffe nach Bedarf angeordnet werden können,
•?das Nachrüsten eines Duschklappsitzes und der beidseitigen hochklappbaren Stützgriffe möglich sein.

Bodengleiche Duschen vergrößern die Badfläche. Pflegebedürftige können mithilfe von Pflegekräften im Duschrollstuhl geduscht werden. Für ein Duschen im Sitzen eignen sich Duschhocker oder auch Wandklappsitze. Auf ausreichende Befestigungsmöglichkeiten ist zu achten.

Belüftung, Entlüftung
Mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen zur Körperpflege einen längeren Aufenthalt im Bad. Die Fenster zur Lüftung bei außen liegenden Bädern sollen leicht zu öffnen und zu schließen sein. Für Rollstuhlnutzer ist ein automatisches Öffnen per Knopfdruck das einfachste. Für die mechanische Öffnung muss der Fenstergriff in einer Greifhöhe von 85 cm bis 105 cm (über OFF) angebracht werden. Innen liegende Bäder müssen nach DIN 18017-3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster geplant und umgesetzt werden. 

 

Neben höhenverstellbaren WCs sind auch Waschtisch-Module erhältlich. Hier die Serie BIS Vario von Walraven. Um bis zu 30 cm lassen sich die Elemente nach oben oder unten versetzen.

 

Heizung
Eine Heizmöglichkeit muss im Bad ganzjährig vorhanden sein. Die Temperatur sollte individuell einstellbar sein. Der Platzbedarf von Heizkörpern ist bei den Abstandsflächen stets zu berücksichtigen. Infrage kommen neben klassischen Heizkörpern auch Handtuchhalter mit Heizfunktion, Flachheizungen oder auch Infrarotheizungen.

Licht
Im Badezimmer beginnt und endet der Tag. Durch gleichmäßig verteiltes, blendfreies und gut abgeschirmtes Licht kann man eine behagliche Atmosphäre schaffen. Die schattenfreie Wiedergabe von Gesichtspartien und eine klare Boden- und Raumwahrnehmung durch schattenarme Ausleuchtung (Sturzprävention) sind hier unverzichtbar.

Intelligente Assistenzsysteme
Ambient-Assisted-Living-Systeme umfassen Methoden, Konzepte, (elektronische) Systeme, Produkte sowie Dienstleistungen, die das alltägliche Leben älterer Menschen situationsabhängig und vor allem unaufdringlich unterstützen sollen. Noch ist die Akzeptanz, AAL-Systeme zu nutzen, aufgrund der Kosten gering. Dabei sollte die Bedienung aller Funktionen der Haustechnik mit einem Bediengerät nach einem einheitlichen Bedien­konzept doch einfach sein. Erste Anfänge in Einzelschritten sind gemacht. Beispiel Toi­lettengang: Über einen Funkschalter am Bett wird der gesamte Weg zum Bad beleuchtet. Türen öffnen und schließen automatisch.

Finanzielle Förderungen für Investoren
Die KfW-Bank bietet mit ihrem Programm „Wohnraum modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ die Finanzierung von Umbaumaßnahmen an. Durch Bundesmittel besonders zinsgünstig gestaltete Kredite sollen unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein möglichst selbstbestimmtes Leben fördern. Ziel ist die Barrierereduzierung nach vorgegebenen Mindestanforderungen in der Wohnung, im Wohngebäude und in dessen Umfeld, damit möglichst viele Menschen so lang wie möglich in ihren eigenen vier Wänden und in der vertrauten Umgebung weitgehend barrierefrei leben können. Diese zukunftsorientierte Steigerung der Wohnqualität, beispielsweise durch den Umbau von Sanitäranlagen oder die Errichtung einer Rampe, kommt Senioren, Behinderten und Familien mit Kindern gleichermaßen zugute.
Den Kredit können Privatpersonen (Eigen­tümer) beantragen. Mieter benötigen eine Zustimmung ihres Vermieters. Außerdem sind Wohnungsunternehmen, -genossenschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise sowie sonstige Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts antragsberechtigt. Der Antrag ist über die Hausbank zu stellen.
Eigenfinanzierer erhalten 5?% ihrer förderfähigen Kosten von der KfW-Bank zurück, wenn Sie mindestens 6000 Euro investieren. Als Maximum werden 2500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit gewährt. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen.
Für Menschen mit Pflegestufe gewährt die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach §?40 SGB XI von max. 2557 Euro. Die Beanspruchung mehrerer Förderungen bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist möglich. Der Eigenanteil beträgt 10?%, jedoch höchstens 50?% des monatlichen Einkommens. Eventuell kann der Eigenanteil auch als außergewöhnliche Belastung gemäß §?33  EstG beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Mit Kompetenz und Fachwissen Chancen nutzen
Ab dem Alter von etwa 50 Jahren beginnen viele Menschen ihr Leben neu auszurichten. Die über 60-Jährigen gelten als eine außerordentlich zahlungskräftige Kundengruppe, deren Hauptinteresse einem barrierefreien Wohnumfeld gilt. Bei der Beratung, Planung und Umsetzung dieser Wünsche können die Bau- und Ausbaugewerke als Anbieter ihre Chancen nutzen. Komfort für alle zeichnet neben der gebauten Umwelt auch Produkte und Dienstleistungen aus, die von jedermann nutzbar sind. Zukünftige Generationen sollen davon profitieren.

Autoren: Dipl.-Ing. Helga Baasch, Dipl.-Ing. Architektin Sonja Hopf


Im Anhang eine Tabelle im PDF-Format über Anforderungen der DIN 18022

 

nullbarriere.de

 


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