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Wie unkontrollierter Gasaustritt ­verhindert werden kann

Sicherheitsbestimmungen in Laboren und Schulen

Die sicherheitstechnische Ausrüstung der Gasversorgung für Unterrichtsräume ist im DVGW-Arbeitsblatt G 621 geregelt.

Beispiel einer ­zentralen Absperreinrichtung für die Gasversorgung, die aus zwei ­hintereinandergeschalteten ­Magnetventilen bestehen muss.

Eine zentrale Absperreinrichtung in Verbindung mit einer Laborsteuerung ist für Labor- und Unterrichtsräume unabhängig davon vorzusehen, ob die Gasversorgung mit Erdgas oder Flüssiggas erfolgt.

Beispiel für die Gasversorgung eines Unterrichtsraums gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 621 mit zentraler Absperreinrichtung, Zwischenabsperrung und Laborsteuerung.

 

Unkontrollierten Gasaustritt zu verhindern zählt zu den ­obersten Schutzzielen bei der Versorgung von Gasbrennern in ­Labor- und Unterrichtsräumen. Dabei gelten in Unterrichtsräumen höhere Anforderungen als in Labora­torien.

In einem Arbeitsblatt vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) wird ein automatischer Prüfvorgang zum Schließen aller Gas-Entnahmestellen gefordert. Aufgabe des Sicherheitssystems ist es, durch das Zusammenspiel von doppelt wirkender Absperrung und einer zugehörigen Steuerung den Austritt von Gas zu verhindern. Oberstes Ziel ist die Verhinderung von Bränden und von Explosionsgefahr, die durch fehlerhafte oder unbefugte Bedienung hervorgerufen werden können. Vorrangig geht es darum, unkontrollierten Gasaustritt zu unterbinden.

DVGW-Regelwerk

  • Grundlegende Vorgaben für die Planung und Ausführung von Gasinstallationen in Labor- und Unterrichtsräumen gehen aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 621 hervor. Der Geltungsbereich umfasst alle Gasinstallationen in diesem Bereich, die mit Brenngasen mit einem Betriebsdruck bis 100 mbar versorgt werden. Zudem beschreibt das Arbeitsblatt Vorgehensweisen zur Handhabung der Gasinstallation. Das Arbeitsblatt gilt sowohl für Installationen für Erdgas wie auch für Flüssiggas.
  • Die Anforderungen lassen sich in drei Raumarten unterscheiden:
  • Unterrichtsräume, die dem naturwissenschaftlichen oder technischen Unterricht an Schulen zur praktischen Wissensvermittlung dienen;
  • Laborräume, in denen Fachkräfte oder unterwiesene Personen Versuche in Forschung oder Lehre durchführen;
  • Laboratorien mit maximal zwei Gas-Entnahmestellen, in denen durch Inaugenscheinnahme zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass alle Entnahmestellen geschlossen sind (z.B. Dentallabor, Goldschmiedewerkstatt).


Doppelte Absicherung
In Schulen wird die Notwendigkeit der Absicherung insbesondere mit Blick auf bestimmte Altersgruppen deutlich, wenn das Interesse am Umgang mit Brenngasen nicht vorrangig mit der Vermittlung naturwissenschaftlicher Themen einhergeht. Mögliche Fehlbedienungen mangels ausreichender Fachkunde oder ein vergessenes Absperren der Gaszufuhr am Unterrichtsende, wenn die Lehrkraft bereits auf dem Sprung zur nächsten Unterrichtseinheit sein sollte, begründen die Notwendigkeit einer doppelten Absicherung.
Die Leitungsstrecke für die Gasversorgung von Schüler-Labortischen in Unterrichtsräumen gliedert sich in folgende Sicherheitseinrichtungen und Leitungsteile:

  • Zentrale Absperreinrichtung mit Doppel-Magnetventil (ggf. mit zusätzlichem Not-Aus-Taster);
  • Labor-Sicherheitsventil als zweite Absperreinrichtung (mit Sicherheitsfunktion);
  • Laborsteuerung zur Ansteuerung der zentralen Absperreinrichtung und der Zwischenabsperrung;
  • Verbrauchsleitung zu den Entnahmestellen der Schülertische.


Automatisierte ­Geschlossenstellungskontrolle
Hauptaufgabe des Sicherheitssystems ist die Geschlossenstellungskontrolle: Die Gaszufuhr darf erst freigegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass alle Gas-Entnahmestellen (noch) geschlossen sind. Die geforderte technische Lösung besteht aus zwei hintereinandergeschalteten Ventilen. Wesentlich hierbei: Diese Prüfung muss automatisiert erfolgen, damit die Absicherung manipulationssicher ist. Um die geforderten Schutzziele umsetzen zu können, wird eine Kombination aus Gasarmaturen und einer zugehörigen elektronischen Sicherheitseinrichtung benötigt. Diese wird als Bestandteil des Laborsicherheitsventils gefordert.
Eine normgerechte sicherheitstechnische Ausrüstung, wie z.B. die Sicherheitsarmatur „VCL“ von Gastechnik Kirchner, besteht aus einem Doppel-Magnetventil, Entlüftungsventil, Drucksensor und Schmutzfänger. Die zugehörige Laborsteuerung prüft die nachgeschaltete Anlage automatisch, ob die Entnahmestellen geschlossen sind. Der Drucksensor kontrolliert zusätzlich, ob ein ausreichender Eingangsdruck ansteht. Diese Überprüfung ist insbesondere bei Flüssiggasanlagen von Bedeutung, da der Gasvorrat generell begrenzt ist. Erst nach erfolgreicher Überprüfung gibt die Laborsteuerung die Gaszufuhr frei. Um auch im Betriebszustand die Sicherheit zu gewährleisten, sperrt das Sicherheitssystem bei Strom- oder Gasmangel automatisch die Gaszufuhr.
An Laborräume in Unternehmen, im medizinischen Bereich oder in öffentlichen Institutionen stellt das DVGW-Regelwerk der Nutzung angepasste Anforderungen. Für jeden Laborraum ist eine zentrale Absperreinrichtung mit Sicherheitsfunktion vorzusehen. In der Verbrauchsleitung zu den Laborarbeitsplätzen sind keine zusätzlichen Zwischenabsperrungen gefordert. Die zentrale Absperreinrichtung wird ebenfalls über eine Laborsteuerung bedient. Im Unterschied zu Unterrichtsräumen wird diese Bedieneinheit außerhalb des Labors angeordnet.

Weitere Anforderungen
Zu den weiteren Anforderungen an Gasinstallationen und deren Betrieb in Laboren und Unterrichtsräumen gehören u.a.:

  • Für die Gasinstallation können alle Rohrwerkstoffe verwendet werden, die auch gemäß Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI) vorgesehen sind. Eine Einschränkung gibt es für Kunststoffrohrleitungen, wenn der Brandschutz dies erfordert.
  • Neben der Leitungsinstallation ist auch die Güte und Qualität der Geräteanschlussleitungen (Gasschläuche) für die Verbrauchseinrichtungen (z.B. Laborbrenner) zu berücksichtigen. Diese dürfen nur mit DVGW-geprüften Gasschläuchen angeschlossen werden (Kennzeichnung auf der Schlauch­oberfläche).
  • Bedienelemente, zu betätigende Armaturen und zu wartende Komponenten sind an zugänglicher Stelle vorzusehen.
  • Ortsfeste Verbrauchsanlagen für Flüssiggas sind nach Unfallverhütungsvorschrift wiederkehrend durch einen Sachkundigen zu prüfen, mindestens alle vier Jahre. Zu prüfen sind Dichtheit, Beschaffenheit, Funktion und Aufstellung.


Bilder: Gastechnik Kirchner GmbH & Co. KG

www.gastechnik-kirchner.de

 


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