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WEG – Mehrere Vergleichsangebote ­erforderlich

Liegt der WEG-Verwaltung ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vergabe größerer Aufträge zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten vor, sind mehrere Angebote einzuholen und zur Abstimmung vorzulegen.

 

Selbst wenn sich die Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten für Verwalter nicht selten als schwierig erweist, da Handwerksunternehmen sich verweigern, sind beauftragte Verwaltungsgesellschaften an diese Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung gebunden (Quelle: Landgericht Berlin, Az.: 85 S 98/16 WEG).

 


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