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Wasserinhaltsstoffe: Die unsichtbaren Begleiter: Start einer Serie rund um die Wasseraufbereitung

Die Anforderungen an Trinkwasser und die zugeordnete Technik (Warmwasserbereiter, Rohrleitungen) hinsichtlich Qualität und

Hygiene werden weiter steigen. Das liegt am wachsenden Komfortbedarf der Kunden, aber auch an der zunehmend komplexeren und damit störanfälligeren Haustechnik. In dieser Serie beleuchten wir wichtige Aspekte rund um die Wasseraufbereitung. In Folge 1 geht es um die Wasserinhaltsstoffe und deren Bedeutung für das SHK-Handwerk.

Zum Trinken, Duschen oder als Mittel zum Zweck: Wasser ist ein zentraler Bestandteil des SHK-Handwerks.

Der Planer, der Installateur und der Betreiber tragen gemeinsam Verantwortung für die Hygiene einer Trinkwasseranlage.

Hartes, kalkhaltiges Wasser kann die Ursache von vielen Problemen im Haus und in der Haustechnik sein.

Ob ein Wasser als korrosionschemisch „kritisch“ einzustufen ist, kann nur eine Wasseranalyse zeigen.

 

Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch – nicht allein wortwörtlich zum Trinken, sondern auch zum Gebrauch in der Küche und im Sanitärbereich. Zudem müssen technische Anforderungen (möglichst geringe Aggressivität gegen Rohrleitungen, Vermeidung von Ablagerungen) gewährleistet sein. Die Grenzwerte, die es erlauben, ein Wasser als Trinkwasser freizugeben, sind gesetzlich vorgegeben und am Gedanken der Gesundheitsvorsorge orientiert. In Deutschland wird die Beschaffenheit des Trinkwassers durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) geregelt.

Wasser: Mehr als H-2-O
Chemisch reines Wasser (H2O) besteht aus den zwei Elementen Sauerstoff und Wasserstoff. In der Natur kommt Wasser in reiner Form praktisch nicht vor; es sind immer anorganische (z.B. Salze) oder organische Stoffe (z.B. Bakterien) darin enthalten. Alle im Wasser vorkommenden gasförmigen, gelösten, fein verteilten oder festen Stoffkomponenten werden als „Wasserinhaltsstoffe“ bezeichnet.
Je nach geologischen Bedingungen (z.B. Norddeutschland, Gebirge, Bodenseebereich usw.) findet man unterschiedliche Mengen an Inhaltsstoffen. Das lässt sich mit der Wirkung des Wasserkreislaufes erklären. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem aus der Atmosphäre aufgenommenen sowie dem im Erdreich produzierten Kohlendioxid (CO2) zu, da sich durch dessen Anreicherung die Lösungsfähigkeit des Wassers erhöht. Das aufgenommene Kohlendioxid reichert beim Durchfließen der Bodenschichten das Wasser mit immer größeren Mengen an Inhaltsstoffen an.
Zunehmend findet man aber auch Stoffe im Wasser, die vom Menschen eingebracht wurden. Sei es Phosphat, Nitrat, ausgeschiedene Medikamente und Hormone, Pestizide aus Landwirtschaft und Gartenbau usw.
Die gelösten Inhaltsstoffe sind mitverantwortlich für die beiden Hauptprobleme, mit denen der Installateur konfrontiert wird: Steinbildung (Verkalkung) und Korrosion.
Wasser greift das Rohrmaterial sowohl mechanisch als auch chemisch an – diese Vorgänge sind letztlich verantwortlich für Korrosionserscheinungen (Flächenabtrag, Rostbildung, Lochfraß, etc.). Korrosion kann nicht nur das Rohrleitungsmaterial schädigen, Korrosionsprodukte (Rostpartikel, gelöste Eisen- und Kupfer-Ionen usw.) können auch die Qualität des Wassers stark beeinträchtigen.
Da das Wasser Grundlage allen Lebens ist, muss auch im Wasser mit dem Vorhandensein von Mikroorganismen (Bakterien, Pilze u.a.) gerechnet werden. Das gelieferte Trinkwasser ist nicht steril (frei von vermehrungsfähigen Keimen) und kann auch vereinzelte pathogene (krankmachende) Keime enthalten, jedoch in aller Regel in nicht krankmachenden Konzentrationen. Bei der Installation (Bau und Inbetriebnahme) und bei falscher Betriebsweise (Temperaturen, stehende Wasser) kann es jedoch zu Hygieneproblemen kommen. Je nach Verwendungszweck (z.B. Trink-, Produktions-, Heiz-, Kühl- und Klimawasser) werden in Analysen die zu bewertenden Inhaltsstoffe analysiert, bewertet und das Wasser entsprechend aufbereitet und behandelt.

Wasser: Ein verderbliches Lebensmittel
Obwohl viele mineralische Inhaltsstoffe des Wassers lebensnotwendig sind, können zu hohe Konzentrationen gesundheitsgefährdend sein. Es kommt eben wie immer auf die richtige Menge an (frei nach Paracelsus). Die Wasserversorgungsunternehmen stellen sicher, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden – jedenfalls bis zur Übergabe in die Hausinstallation. Danach beginnt der Verantwortungsbereich des Installateurs bzw. des Hausbesitzers.
Neben der DIN 2000 (Güteanforderungen für Trinkwasser) regeln das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung den Umgang mit dem Lebensmittel Wasser. Die hier beschriebenen Anforderungen sind zu Recht hoch, denn Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel. Deshalb muss jedem Verantwortlichen bewusst sein, dass auf dem Transportweg bis zur Zapfstelle beim Verbraucher die Beschaffenheit des Wassers sich wesentlich verändern kann. Daher kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass nur solche Werkstoffe, Apparate und Hilfsstoffe eingesetzt werden dürfen, die den Anforderungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes entsprechen.
Insbesondere muss der Einsatz von mit Prüfzeichen (von zertifizierten Prüf-
einrichtungen) versehenen Materialien selbstverständlich sein. Hier müssen Anforderungen an Hygiene und Sicherheit (Druck, Temperatur) im Vordergrund stehen. Dieser Schutz des Verbrauchers ist durch das DVGW-Prüfwesen in der Wasserversorgung gegeben. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass ein GS-Zeichen allein ohne das
DIN/DVGW-Prüfzeichen nicht unbedingt einen Ausweis für die Erfüllung der Hygieneanforderungen darstellt. Bei der Wahl
von Armaturen, Rohren und Geräten mit dem DIN/DVGW- oder dem DVGW-Prüfzeichen hat der Installateur weitgehend die Gewähr, dass sein Kunde qualitativ gute Erzeugnisse erhält, die den Forderungen nach Sicherheit und Hygiene der Wasserversorgung und den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen.

Trinkwasseranlage: Eine Aufgabe nur für das Fachhandwerk
Die Trinkwasseranlage stellt als gesamtes System die Verpackung für das Lebensmittel Trinkwasser dar. Dies haben der Planer, der Anlagenersteller und auch der Betreiber in gemeinsamer Verantwortung zu berücksichtigen:

  • Der Betreiber ist für die Unterhaltung und den bestimmungsgemäßen Betrieb während der Nutzungszeit (meist über Jahrzehnte) verantwortlich,
  • der Planer hat alle Voraussetzungen mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu schaffen, dass die Trinkwasseranlage während der Nutzungszeit durch den Betreiber bzw. Verbraucher gefahrlos betrieben werden kann,
  • und last, but not least, muss der Installateur während der Montage und Inbetriebnahme seiner Verantwortung für die Trinkwasseranlage gerecht werden.


Der letzte Punkt hat besondere Bedeutung: Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder ein in das Installationsverzeichnis des Wasserversorgers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Übergabe qualifizierter Gebrauchsanweisungen, Betriebsanleitungen, Wartungs- und Inspektionspläne an den Betreiber. Nach dem Produkthaftungsgesetz muss für Instruktionsfehler – also falsche, unverständliche oder unzureichende Anleitungen – in gleicher Weise gehaftet werden wie für Konstruktions- oder Fabrikationsfehler.

Autor: Dipl.-Ing. Willibald Schodorf, Leiter Technische Geschäfte, BWT Wassertechnik GmbH, Schriesheim

Bilder: BWT

www.bwt.de

 


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