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Wasser und Strom – eine spannungsreiche Kollision

Informationen über Schnittpunkte von Sanitärinstallationen und elektrischen Anlagen

Darstellung notwendiger/zulässiger Schutzpotentialausgleichsverbindungen.

Wenn in älteren Gebäuden ein elektrisch leitfähiges Wasserleitungsrohr an einem Schutzpotentialausgleichsleiter angeschlossen ist, muss beispielsweise nach Reparaturarbeiten mit Isolierverschraubungen der Anschluss wieder hergestellt werden. Bild: Viega

Angeschlossene ­Haupterdungsschiene.

 

Wasser und Strom sind, wenn sie zusammentreffen, problematisch. Dennoch müssen sie oftmals in demselben Raum installiert werden. Sanitärinstallateure dürfen zwar nur in Ausnahmefällen elektrische Anlagen errichten, dennoch sollten sie sich mit Teilen dieser Thematik auseinandersetzen, um spätere Probleme oder Unfälle zu vermeiden.

Wie schon erwähnt, dürfen Sanitärinstallateure elektrische Anlagen nur mit gewissen Ausnahmen errichten und/oder an ihnen arbeiten. Diese Ausnahmen gelten nur für „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten“*, für die es besondere Schulungsmaßnahmen gibt. Solche festgelegten Tätigkeiten sind beispielsweise das elektrische Anschließen eines Durchlauferhitzers nach einem Austausch. Aber auch der Anschluss von Druckerhöhungspumpen bzw. Abwasserpumpen an eine vorhandene Elektroleitung kann hierunter fallen. Genauso wie der Anschluss/Wiederanschluss eines Schutzpotentialausgleichsleiters an fremden leitfähigen Teilen, z.B. an eine Wasserleitung. Die zulässigen Tätigkeiten für den Sanitärhandwerker, auf der elektrotechnischen Seite, hängen vom Umfang der Schulungsmaßnahme ab.

Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene
In jedem Gebäude muss ein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (früher und auch heute noch vielfach als Hauptpotentialausgleich bezeichnet) vorhanden sein. Auch der Sanitärhandwerker sollte kontrollieren, ob ein solcher Anschluss vorhanden ist und ggf. auf das Fehlen aufmerksam machen. Insbesondere wenn er an der Hauptwasserleitung Änderungen vornimmt: Diese muss ebenfalls durch einen Schutzpotentialausgleichsleiter mit der Haupterdungsschiene verbunden sein.
Bei einer elektrischen Anlage in einem neueren Gebäude (Erbaut nach 2007) müssen elektrisch leitfähige Wasserleitungsrohre nur noch dann mit dem Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene verbunden werden, wenn sie leitfähig von außen in das Gebäude eingeführt werden. Auch wenn solche Schutzpotentialausgleichsverbindungen in neueren Anlagen nicht mehr gefordert sind, darf der Sanitärhandwerker solche Anschlüsse nicht entfernen.

Wiederherstellung einer Verbindung zum Schutzpotentialausgleichsleiter
Wenn in älteren Gebäuden ein elektrisch leitfähiges Wasserleitungsrohr an einem Schutzpotentialausgleichsleiter (oder auch nach alter Bezeichnung, an einen Potentialausgleichsleiter) angeschlossen ist, muss die Verbindung, z.B. nach Reparaturarbeiten, wieder hergestellt werden. Das kann je nach Schulungsmaßnahmen auch vom Sanitärinstallateur durchgeführt werden. Hier muss auf die Verwendung geeigneter Verbindungsmaterialien geachtet werden, um Korrosion zu vermeiden. So darf z.B. eine verzinkte Rohrschelle nicht direkt an einem Kupferrohr installiert werden.
Die Wiederherstellung einer Verbindung zum Schutzpotentialausgleichsleiter ist auch in den Fällen notwendig, in denen ein Stück metallene Rohrleitung gegen ein Kunststoffrohr ersetzt wird, wobei die Verbindung natürlich nicht am Kunststoffrohr erfolgen darf. Ob ggf. eine Überbrückung dieses Kunststoffrohres erforderlich ist oder nicht, sollte von einer Elektrofachkraft überprüft werden.

Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich in Räumen mit Badewanne oder Dusche
In Räumen mit Badewannen und/oder Duschen war bis 2008 ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich für alle elektrisch leitfähigen Rohrleitungen gefordert, die in solche Räume leitfähig eingeführt wurden. Diese Forderung ist für Neuanlagen nach 2008 unter der Voraussetzung entfallen, dass ein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene vorhanden ist und die elektrischen Anlagen in diesen Räumen nach aktuellen Normen errichtet werden. Somit ist es unter den Bedingungen in neuen Gebäuden nicht mehr notwendig, in Räumen mit Badewannen und/oder Duschen leitfähige Rohre an den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich anzuschließen. Das gilt ggf. auch bei einer Renovierung. Immer vorausgesetzt, dass die elektrische Anlage an die neuen Normen angepasst wurde.
Der Anschluss einer leitfähigen Bade- oder Duschwanne an den zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich war nur bis 2002 zwingend gefordert. Dennoch wurde er auch in den Jahren danach noch installiert. Bei Renovierung des Bades ist daher Folgendes zu beachten: Wenn eine vor 2008 errichtete elektrische Anlage nicht vollständig an die aktuellen Normen angepasst wurde, muss der zusätzliche Schutzpotentialausgleich an den leitfähigen Rohrleitungen, ggf. auch an leitfähigen Wannen wieder hergestellt werden. Im Zweifelsfall sollte ein Schutzpotentialausgleichsleiter angeschlossen werden.

Autor: Werner Hörmann

Bilder: Hörmann

*) Z.B. vom TÜV Süd: Fachmodul für Wasserversorgungstechniker zur Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (2012)


Unterscheidung zwischen Schutzpotentialausgleichsleiter und Schutzleiter

Schutzpotentialausgleichsleiter verbinden bestimmte leitfähige und fremde leitfähige Teile untereinander und mit dem Schutzleiter der elektrischen Anlage. Sie werden unterschieden in Leiter für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (früher Hauptpotentialausgleich) und Leiter für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich. Da diese Leiter eine Untermenge von Schutzleitern sind, müssen sie auch durchgehend grün-gelb gekennzeichnet sein.
Schutzleiter verbinden Körper elektrischer Betriebsmittel mit dem Schutzleiter der elektrischen Anlage, um bei einem Körperschluss (Isolationsfehler) den Fehlerstrom für die automatische Abschaltung einer Schutzeinrichtung zu führen.

 


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