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Wärmetechnische Optimierung - des Kellers und der obersten Geschossdecke

Bei einer vollständigen energetischen Gebäudeberatung müssen auch der Keller und die oberste Geschossdecke berücksichtigt werden. Die Energieverluste des Gebäudes über diese Bauteile scheinen zwar im Verhältnis zu den Gesamtverlusten - je nach Gebäudegeometrie, Baumaterialien und der Art der Nutzung - relativ gering zu sein, dafür gehören die möglichen Dämmmaßnahmen am Gebäude aber zu den wirtschaftlichsten. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist sogar so wirtschaftlich, dass hier der Gesetzgeber im Rahmen der an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebundenen Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Nachrüstverpflichtung erlassen hat.

Bild 2: Wärmebrücke zum Erdreich oder unbeheizten Keller.

 

Dirk Mobers

Bei einer vollständigen energetischen Gebäudeberatung müssen auch der Keller und die oberste Geschossdecke berücksichtigt werden. Die Energieverluste des Gebäudes über diese Bauteile scheinen zwar im Verhältnis zu den Gesamtverlusten - je nach Gebäudegeometrie, Baumaterialien und der Art der Nutzung - relativ gering zu sein, dafür gehören die möglichen Dämmmaßnahmen am Gebäude aber zu den wirtschaftlichsten. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist sogar so wirtschaftlich, dass hier der Gesetzgeber im Rahmen der an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebundenen Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Nachrüstverpflichtung erlassen hat.

Am 1. Februar 2002 trat die EnEV in Kraft. Mit ihr werden neue Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an versorgungstechnische Anlagen gestellt. Die Verordnung gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch bei der Gebäudemodernisierung. Zudem wurden Nachrüstverpflichtungen z.B. für die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke eingeführt.

www.ea-nrw.de

www.kfw-foerderbank.de

 


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