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Vorsteuervergütung – Übermittlung der Rechnungskopie ausreichend

Elektronisch an das Finanzamt übersandte Dokumente begründen als „Kopien der Rechnungen“ den Anspruch auf Vorsteuervergütung. Die Vorlage von Originalrechnungen oder Einfuhrdokumenten ist nicht mehr zwingend materiell-rechtliche Voraussetzung für die Vorsteuervergütung.

 

Der Vergütungsmitgliedstaat kann (in allen Fällen) verlangen, dass der Antragsteller zusammen mit dem Vergütungsantrag auf elektronischem Wege eine Kopie der Rechnung oder des Einfuhrdokuments einreicht, falls die Steuerbemessungsgrundlage sich auf mindestens 1000 Euro (für Kraftstoffe auf 250 Euro) beläuft (Quelle: Finanzgericht Köln, Az.: 2 K 2807/12, 2123/13,1572/14, 2463/13).

 


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