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Vorsicht bei Weiterarbeit

Für Arbeitgeber bieten befristete Arbeitsverhältnisse die Möglichkeit, flexibel auf die ­unterschiedlichen Auftragssituationen zu reagieren. Arbeitnehmer möchten dagegen gerne in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Dies kann zu Interessenkonflikten führen, die dann vor den Arbeitsgerichten ausgetragen werden müssen.

 

RA Enno de Vries

Für Arbeitgeber bieten befristete Arbeitsverhältnisse die Möglichkeit, flexibel auf die ­unterschiedlichen Auftragssituationen zu reagieren. Arbeitnehmer möchten dagegen gerne in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Dies kann zu Interessenkonflikten führen, die dann vor den Arbeitsgerichten ausgetragen werden müssen.

Der Fall**: Ein Betrieb mit 15 Mitarbeitern hatte einen ehemaligen Auszubildenden zunächst befristet für zwei Jahre übernommen. Danach war dieser Mitarbeiter als Krankheitsvertretung für ein weiteres halbes Jahr befristet bis zum 28.2.2006 angestellt.

 


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