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Vor Gebrauch prüfen

Die Kontrolle von elektrotechnischen Betriebsmitteln wird häufig versäumt – mit teils verheerenden Folgen

Fehler, die nicht nur im privaten Alltag gefunden werden sondern auch auf der Baustelle. Bilder: TÜV Nord

Auf der Baustelle muss der Anwender vor dem Gebrauch des Werkzeugs und des Zubehörs – hier ein Bohrhammer mit Boh­rern – eine Sichtkontrolle auf Beschädigungen durchführen. Bild: IKZ-HAUSTECHNIK

 

Eine gerissene Kabelisolierung an der Bohrmaschine, ein defekter Stecker bei der Bau-Lampe oder am elektrischen Trennschleifer – meist reicht ein kleiner Mangel, um Schäden vom leichten Stromschlag bis hin zum ernsthaften Arbeitsunfall zu verursachen. Gerade bei elektrischen Betriebsmitteln, die im alltäglichen Gebrauch sind, wird eine regelmäßige Wartung und Prüfung häufig vergessen. Viele Unternehmer versäumen hier ihre Pflicht. Aber auch Installateure sitzen mit im Boot. Gerd Lehmann, Referent der TÜV Nord Akademie und Elektromeister im Handwerk, klärt über typische Gefahren auf und wie sie am besten umgangen werden.

Kaum ein Unternehmen kommt heutzutage ohne elektrisch betriebene Arbeitsmittel oder Werkzeuge aus. Doch das birgt auch Gefahren: Laut Statistik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) ereignen sich etwa 90% der Stromunfälle im Bereich der Niederspannung, also einer Spannung unter 1000 V wie bei einem Bohrhammer auf der Baustelle. „Sichtbare Mängel, wie defekte Kabelisolation, sind eine der häufigsten und am meisten unterschätzten Unfallursachen. Das klassische ‚Eine-gewischt-bekommen’ ist ein Zeichen dafür, dass Strom fließt, wo er nicht hingehört“, erklärt Lehmann.

Nichtprüfung gilt als strafbarer Vorsatz
Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass die Sicherheit für alle Mitarbeiter gewährleistet ist. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben sie dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden. Zusätzlich müssen Unternehmer gewährleisten, dass die Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung von einer dafür qualifizierten und geschulten Person durchgeführt werden. Entsprechende Weiterbildungen für Elektrofachkräfte (EFK) oder einer von ihr elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) gibt es beispielsweise bei der TÜV Nord Akademie. Werden elektrotechnische Betriebsmittel nicht geprüft, handele es sich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zufolge bereits um einen strafbaren Vorsatz. „Nicht selten müssen sich Unternehmer nach einem Arbeitsunfall mit Strom vor Gericht verantworten“, so Lehmann.

Gefahrenquellen – Ursachen und Prävention
Eine besonders große Gefahr geht von sogenannten ortsveränderlichen elektrotechnischen Betriebsmitteln aus. Hierbei handelt es sich um Geräte, die leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden können und dabei wiederholt an einen Stromkreislauf angeschlossen und von diesem getrennt werden – z.B. Bohrmaschinen oder verschiedene Kabel. Da die Geräte viel in Bewegung sind und oft durch verschiedene Hände gehen, lauern hier durch Fehler in der Bedienung und schnelle Abnutzung die meisten Gefahren. Bereits eine regelmäßige Sichtprüfung der Installateure, bei der elektrische Betriebsmittel auf äußere, sicherheitsrelevante Mängel geprüft werden, kann Unfälle verhindern. Zusätzlich sollte der Zustand der Isolierung auf Schäden untersucht und der Biegeschutz der Anschlussleitungen geprüft werden. Einer ersten Sichtprüfung müssen aber in regelmäßigen Abständen – je nach Betriebsmittel – Messungen und Funktionsprüfungen folgen. Hier wird z.B. der Isolationswiderstand oder der Berührungsstrom gemessen und das Gerät auf einwandfreie Funktionalität
getestet.

www.tuev-nord-group.com

 


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