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Verwirrende Amtslage

Umstellung des BAFA-Antragsverfahrens verzerrt Statistik und sorgt für Rätsel

Heizungs-Ersatz von fossil auf Erneuerbare Energien (wie hier im Bild Holzpellets) wird staatlich gefördert. Die Systemumstellung bei der ­Förderung erschwert gerade das Verständnis bei Kunden und Marktteilnehmern. Bild: Dittmar Koop

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Antragsverfahren das MAP umgestellt: Anträge sind vorab online zu stellen. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung darf der Auftrag vergeben werden. Auf den Förderbescheid muss nicht gewartet werden. Bild: Michael Rostek, BAFA

Seit der Umstellung des Antragsverfahrens sind die Antragszahlen im BAFA-Teil des MAP stark gestiegen: bis September für Holzfeuerungen um 70 %, bei Solaranlagen um 50 % und bei Wärmepumpen um 20 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das führt aber zu Fehlinterpretationen bzgl. der tatsächlichen Marktentwicklung. Bild: BAFA

 

Im Januar wurde die Förderung des Marktanreizprogramms (MAP) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von einem ein- auf ein zweistufiges Antragsverfahren umgestellt. Anträge für die Förderung von Holzheizungen und Solaranlagen sind seitdem immer vor der Auftragsvergabe an einen Handwerksbetrieb zu stellen, und zwar online.

Seit der Umstellung des Antragsverfahrens sind die Antragszahlen im BAFA-Teil des MAP stark gestiegen: bis September für Holzfeuerungen um 70 %, bei Solaranlagen um 50 % und bei Wärmepumpen um 20 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Viele Beobachter schließen daraus auf ein deutliches Marktwachstum. Demgegen­über sprechen Hersteller von Pelletkesseln und Pelletkaminöfen von einem stagnierenden Absatz. Die monatliche Erhebung des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zu den realen Heizungsverkäufen verzeichnet für Pelletkessel bis Juli 2018 gegenüber dem Vorjahr sogar einen Rückgang. Warum dieser Widerspruch zwischen MAP-Antragszahlen und Marktentwicklung?

Unklarer Vorzieh-Effekt
Tatsächlich können die Antragszahlen des zweistufigen Verfahrens nicht mit denen des einstufigen Verfahrens verglichen werden. Derzeit werden Anträge gestellt, die früher erst Monate später beim BAFA eingegangen wären. Dieser Vorzieh-Effekt verzerrt die Statistik deutlich. Daher kann momentan nicht beurteilt werden, ob ca. 1000 Anträge mehr im Monat tatsächlich mehr installierten Anlagen entsprechen oder ob dies einfach nur dem Vorzieheffekt geschuldet ist. Vergleiche und Rückschlüsse auf die Marktentwicklung sind erst wieder möglich, wenn im nächsten Jahr Antragszahlen aus dem zweistufigen Verfahren mit Antragszahlen aus dem ebenfalls zweistufigen ­Verfahren ver­glichen werden können.

Antrag noch kein Auftrag
Für Heizungsbauer ist aber wichtiger: Ein Antrag ist noch kein Auftrag. Ob und wann sich die Förderanträge in Aufträge und damit in eingebauten Anlagen niederschlagen, ist unklar. Nicht jeder gestellte Antrag wird auch weiterverfolgt. Die Statistik enthält „Testanträge“, mit denen Markbeteiligte das neue System ausprobieren wollten sowie fehlerhafte Anträge, die noch einmal gestellt wurden. Schließlich lässt sich der Antrag korrigiert einfach noch einmal einreichen, solange der Auftrag noch nicht vergeben wurde. All diese Anträge werden in der Statistik jedoch mitgezählt. Das BAFA rechnet mit einem Anteil nicht weiter verfolgter Anträge von 10 %.
Mitte des Jahres war laut BAFA bei 9 % der gestellten Anträge noch keine „Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben“ eingereicht worden. Neben den nicht weiterverfolgen Projekten dürften darunter auch Anträge sein, bei denen dies einfach nur vergessen wurde. Vorsicht, diese können dann auch nicht bewilligt werden! Antragsteller sollten daher unbedingt darauf hingewiesen werden, dass sie die Erklärung auf jeden Fall einreichen müssen.

Nicht bis zum Förderbescheid warten
Entscheidend aber ist: Vielen Kunden ist nicht klar, dass der Auftrag bereits vor Erhalt des Förderbescheids, nämlich direkt nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Förderantrags vergeben werden darf. Diese kommt unmittelbar nach der Antragstellung per E-Mail. Viele Kunden warten trotzdem auf den Förderbescheid, weil sie denken, dass sie den Auftrag vorher nicht vergeben dürfen. Andere wollen auf Nummer sicher gehen, dass sie die Förderung auch wirklich bekommen. Dabei ist eine Förderzusage garantiert, wenn man den Antrag korrekt gestellt hat. Da das BAFA derzeit noch recht lange Bearbeitungszeiten hat, kann es so zu mehrmonatigen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe kommen.

Praktischer Entzögerungs-Tipp
Um diesem Problem zu begegnen ist es möglich, in den Vertrag zur Auftragsvergabe eine Klausel zu einem konditionierten Inkrafttreten aufzunehmen. D. h. die Auftragsvergabe wird an Bedingungen geknüpft. Eine solche kann lauten, dass für die beauftragte Anlage eine MAP-Förderung beantragt wird und der Vertrag erst mit Erhalt eines positiven Zuwendungsbescheids in Kraft tritt. So kann der Vertrag kurz nach Erhalt der Eingangsbestätigung geschlossen werden, wird aber erst mit dem Zuwendungsbescheid rechtswirksam. Fachbetriebe können sich so sicher sein, dass der Kunde es sich nicht noch anders überlegen kann (er kommt nur durch einen Ablehnungsbescheid aus dem Vertrag heraus), und der Kunde weiß, dass er die Anlage bekommt, aber dennoch nur bei Erhalt der Förderung kaufen muss. Ein Vorteil für beide Seiten.

Autor: Jens Dörschel, Fachreferent Politik und Umwelt, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV)


APEE-Zusatzbonus bis Ende des Jahres sichern
Mit der Zusatzförderung Anreizprogramm Energie-Effizienz (APEE) wird der Umstieg zu Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien in bestimmten Fällen zusätzlich gefördert. Der APEE-Zusatzbonus multipliziert die Förderung über das Marktanreizprogramm (MAP) mit 1,2 plus 600 Euro für die Optimierung der ­Heizungsanlage. Stichtag für die Gewährung des APEE-Zusatzbonus ist der Tag der Vorab-Antragstellung für die gesamte Anlage. Demnach kann der APEE-Zusatzbonus z. B. für eine am 31.12.2018 beantragte Anlage gezahlt werden, wenn sie bis Ende September 2019 installiert und der Verwendungsnachweis bis spätes­tens Ende Oktober 2019 eingereicht wird.


Online-Hürde
Vor allem ältere Heizungskunden tun sich schwer, Formulare am PC auszufüllen. Viele Antragsteller haben die Einführung des Online-Antragsverfahrens auch schlicht nicht mitbekommen. So gehen viele Anträge weiterhin schriftlich beim BAFA ein. Diese gelten als gestellt, müssen jedoch über das Online-Formular noch einmal eingereicht werden. Bei Bedarf unterstützt auch die BAFA-Hotline. Maßgeblich für die Frage, ob der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wurde, ist das Eingangsdatum des schriftlichen Antrags per Post.

 


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