Werbung

Vermietung und Wärmelieferung – Vor­steuer­abzug für Heizung entfällt

Immobilien-Vermietung und gleichzeitige Lieferung von Wärme: Handelt es sich dabei um eine einheitliche (umsatzsteuerfreie) Lieferung und ist dadurch der Vorsteuerabzug zur Errichtung der Heizung verwehrt?

 

Ja, so die angerufenen Finanzrichter. Es handelt sich um eine einheitliche (Vermietungs-)Leistung. Die Errichtung der Heizung wurde insoweit für steuerfreie Ausgangsumsätze verwendet. Damit scheidet der Vorsteuerabzug aus (Quelle: Finanzgericht Schleswig-Holstein (Az.: 4 K 15/17).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: