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Vereinbarungen grundsätzlich schriftlich treffen

HOAI: Rechtssichere Honorarberechnungen nach dem EuGH-Urteil

Die Mindest- und Höchstsatzregelung der HOAI ist unwirksam, das hat der EuGH im Juli entschieden. Bild: EuGH /Laurent Antonelli

Künftig sind Abweichungen von den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI bei nationalen und internationalen Bauprojekten möglich. Bild: EuGH /Laurent Antonelli

Philipp Scharfenberg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Bild: Scharfenberg

 

Der EuGH hat im Juli entschieden, dass die bis dahin zwingend einzuhaltende Mindest- und Höchstsatzregelung der HOAI unwirksam ist. Für Bauverantwortliche bedeutet dies eine größere Flexibilität bei der Honorarvereinbarung. Allerdings ändert das Urteil nicht die erhebliche Praxisrelevanz sämtlicher Regelungen der HOAI.

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