Werbung

Verbrühungsschutz – Eher ein „Muss“ oder nur ein „Sollte“?

 

Rohrleitungen, in denen warmes Trinkwasser fließt, bergen für Nutzer gleich mehrere Gefahren. Zwei der bekanntesten, die durch das Wasser entstehen können, sind die Infizierung mit Legionellen sowie Verbrühungen, die zu mitunter schweren Hautschädigungen führen können. Das Fatale dabei: Beide Gefahren stehen im direkten Zusammenhang. Denn um das Trinkwasser möglichst weitgehend bakterienfrei zu halten, ist bereits seit vielen Jahren eine Warmwassertemperatur von mindestens
60 °C in den einschlägigen Regelwerken fixiert. Dies wiederum birgt die Verbrühungsgefahr in sich, die ab einer Temperatur von rund 45 °C besteht.
Als Gefahrengruppe hiervon betroffen sind insbesondere Kinder und ältere Menschen. Vor diesem Hintergrund werden an Entnahmestellen Einrichtungen zum Verbrühungsschutz vorgesehen, wie es beispielsweise in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Kindergärten oft der Fall ist. Aber ist dies überhaupt ein „Muss“ oder eher ein „Sollte“? Und wie verhält sich die Situation bei anderen Gebäudearten, wie Mehrfamilienhäuser oder Sportstätten? Bei der Planung einer Trinkwasser-Installation mit Warmwasserversorgung stellt sich somit zusammengefasst die Frage: Wann ist Verbrühungsschutz Pflicht?
Wir haben uns in der vorliegenden Ausgabe diesem Thema mit einem ausführlichen Beitrag ab Seite 8 zugewendet. Eines vorab: Neben dem Blick auf normative Grundlagen sollte auch die einschlägige Rechtsprechung beachtet werden, damit die passende Maßnahme für das jeweilige Objekt gewählt wird.

Markus Münzfeld
Redakteur

m.muenzfeld@strobel-verlag.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: