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Verbraucherschützer fordern Effizienz-Garantie für Wärmepumpen

Wärmepumpen hatten in den letzten Jahren enorme Zuwachsraten. Mit der Anzahl der installierten Wärmepumpen stieg allerdings auch der Unmut enttäuschter Kunden und Anlagenbetreiber ob der, im Verkaufsprospekt zugesicherten, aber letztlich häufig nicht erreichten Jahresarbeitszahlen (JAZ).

Matthias Hemmersbach

 

So haben Untersuchungen wie der zweijährige Feldtest der Gruppe "Lokale Agenda 21" in Lahr gezeigt, dass die Wärmepumpen insbesondere in Modernisierungen oftmals hinter ihren Erwartungen zurückbleiben.

Da überrascht der aktuelle Vorstoß des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen nicht, der Wärmepumpen-Interessenten eine Mustervereinbarung zur Verfügung stellt, die es für den Anbieter in sich hat. Darin sollen die Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern. Wird die zugesicherte Effizienz nicht erreicht, so soll sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen.

Inwieweit diese Forderung rechtlich relevant ist, sei mal dahingestellt.

Den Wärmepumpen-Interessenten muss in Zukunft aber auch klarer gesagt werden, dass die Bestimmung der Jahresarbeitszahl auf Grundlage von Schätzwerten immer ein Schätzwert bleibt. So fehlen oft die Planungsgrundlagen in Bestandsgebäuden, beispielsweise über den Wärmeschutz des Baukörpers, die Effizienz der Wärmeübergabe, der Verteilung oder des Nutzprofils. Leider fehlt darüber hinaus häufig auch das Verständnis, dass vor dem Angebot eine entsprechend honorierte Anlagenplanung stehen muss.

Matthias Hemmersbach
m.hemmersbach@strobel-verlag.de

 


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