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Verbesserungen für Handwerkskooperationen

Am 18. August dieses Jahres trat das Gesetz zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts in Kraft. Durch die neuen Regelungen werden genossenschaftliche Kooperationen für das Handwerk interessanter.

 

Am 18. August dieses Jahres trat das Gesetz zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts in Kraft. Durch die neuen Regelungen werden genossenschaftliche Kooperationen für das Handwerk interessanter.

Die besonderen Vorzüge der "eingetragenen Genossenschaften (eG)" als Rechtsform für Unternehmen belegt eine eindrucksvolle Kennziffer: Unter den jährlich etwa 40 000 Firmenpleiten in Deutschland sind Genossenschaften nur ein- bis fünfmal dabei. Durch die Überarbeitung des Genossenschaftsgesetzes (GenG) wurden jetzt einige Erleichterungen für die Gründung neuer Genossenschaften und das Tagesgeschäft etablierter genossenschaftlicher Kooperationen geschaffen. Nicht zuletzt mit Blickrichtung Handwerksbetriebe, die für zwischenbetriebliche Kooperationen einen verlässlichen und stabilen Rahmen suchen.

www.dgrv.de

www.neuegenossenschaften.de

www.zdh.de

 


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