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Update der VOB/B

Seit Juli dieses Jahres gilt eine neue Fassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B. Das Werk regelt die Gestaltung der Bauverträge mit der öffentlichen Hand.

 

Zwei wesentliche Veränderungen sind hervorzuheben: Zum einen ist die Zahlungsregelung zugunsten der Auftragnehmer verändert worden. Entscheidend ist nun nicht mehr, ob Geld angewiesen wurde, sondern ob es fristgerecht angekommen ist. Zum anderen dürfen Rechnungsprüfungen nicht länger als 30 Kalendertage dauern und nur in Ausnahmefällen 60 Kalendertage ab dem Zeitpunkt des Empfangs der Waren oder Dienstleistungen betragen.

Öffentliche Aufträge sind an die VOB/B gebunden. Für Verträge mit gewerblichen Auftraggebern aus dem nichtöffentlichen Bereich kann die neue Fassung vereinbart werden. Für Verbraucherverträge ist die VOB/B ohnehin seit 2009 tabu, zumindest, wenn sie der Auftragnehmer in das Vertragswerk einbringen will. Die neue Fassung der VOB/B kann über die Internetseite https://dejure.org/gesetze/VOB-B abgerufen werden.

Wer sich in Sachen VOB auf den aktuellen Stand bringen will: Eine Gesamtausgabe der VOB 2012 mit den Teilen A, B und C erscheint im Oktober im Beuth Verlag.

Markus Sironi
Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


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