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Unternehmenssteuerreform 2008: Noch dieses Jahr handeln

Der Gesetzgeber versucht mit der Unternehmens­steuerreform 2008, eine weitgehende steuerliche Gleichbehandlung zwischen Kapital- und Personen­gesellschaften zu ­erzielen. Grundsätzlich geht es darum, die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften aus Körperschaftssteuer und ­Gewerbesteuer zu senken. Die umfangreichen Änderungen betreffen aber auch Personengesellschaften und ­Einzelunternehmer, also auch kleine und mittelständische Handwerksbetriebe.

 

Der Gesetzgeber versucht mit der Unternehmens­steuerreform 2008, eine weitgehende steuerliche Gleichbehandlung zwischen Kapital- und Personen­gesellschaften zu ­erzielen. Grundsätzlich geht es darum, die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften aus Körperschaftssteuer und ­Gewerbesteuer zu senken. Die umfangreichen Änderungen betreffen aber auch Personengesellschaften und ­Einzelunternehmer, also auch kleine und mittelständische Handwerksbetriebe.

Die bedeutendsten Maßnahmen, mit denen die steuerlichen Entlastungen für Unternehmen erreicht werden sollen, sind die Verringerung des Körperschaftssteuersatzes von derzeit 25% auf 15% und die gleichzeitige Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5%.

 


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