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Trinkwasseruntersuchungen: DAkkS gibt Umsetzungshinweise

Die zum Jahresanfang novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt strengere Anforderungen an die Probennahme fest.  Für die Umsetzung der TrinkwV sind keine Übergangsfristen vorgesehen.

Bild: Schell

 

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) gibt Hinweise zur Vorgehensweise bei der Begutachtung von Trinkwasseruntersuchungsstellen.

Die vollständige Meldung lesen Sie hier

 


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