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Trinkwasseruntersuchungen: DAkkS gibt Umsetzungshinweise
Die zum Jahresanfang novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt strengere Anforderungen an die Probennahme fest. Für die Umsetzung der TrinkwV sind keine Übergangsfristen vorgesehen.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) gibt Hinweise zur Vorgehensweise bei der Begutachtung von Trinkwasseruntersuchungsstellen.
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