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Tipps für die Baustellenpraxis

Kunststoffdübel bei Gasleitungen

So muss die Befestigung einer Gasleitung aus hartgelötetem Kupferrohr aussehen: mit einem Metalldübel.

 

Ist es zulässig, Gasleitungen mit Kunststoffdübeln an Wänden und Decken zu befestigen oder sind Stahldübel ­notwendig?

Die Neufassung der DVGW-TRGI (Deutscher Verein des Gas- Wasserfaches; Technisches Regelwerk Gasinstallationen) im Jahr 2008 beschreibt für die Befestigung von metallenen Rohrleitungen in Gebäuden eine Konkretisierung für die einsetzbaren Dübel. Danach ist der Einsatz von Kunststoffdübeln unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich erlaubt. So ist darauf zu achten, dass Gasleitungen nur an Bauteilen befestigt werden dürfen, die ausreichend fest sind (Standsicher bis 650°C). Dazu zählen beispielsweise gemauerte Wände oder Decken aus Beton. Das Regelwerk nennt auch die Befestigungsabstände.
Die Regelungen der DVGW-TRGI gelten für Betriebsdrücke bis 1 bar, also für den Nieder- und Mitteldruckbereich. Der Hochdruckbereich (>1 bar) ist hier nicht eingeschlossen.
Für die Befestigung von metallenen innen liegenden Gasleitungen gelten folgende zwei Regelungen – vorausgesetzt, dass die Halterung nicht brennbar ist (z.B. Stockschraube und Schelle aus Stahl):
1. bei gepressten Kupferleitungen, verzinkten Stahlleitungen und geschweißten Stahlleitungen dürfen Kunststoff- und Metalldübel verwendet werden (allg.: alle Rohrleitungen mit zug- und schubfester Verbindung bis 650°C),
2. bei hartgelöteten Kupferleitungen (allg.: alle Rohrleitungen ohne zug- und schubfeste Verbindung bis 650°C) müssen Stahl­dübel verwendet werden.
Nach DVGW-TRGI sind erstmals auch Kunststoffrohre für Innenleitungen mit Betriebsdruck bis 100 mbar zulässig. Hier dürfen Kunststoffdübel verwendet werden. Voraussetzung ist der Einbau eines Gasströmungswächters vom Typ K in Verbindung mit einer zusätzlichen Thermisch Auslösenden Absperreinrichtung (TAE), da im Brandfall von einer Zerstörung der Kunststoff-Gasleitungen ausgegangen werden muss.
Erhöhte Anforderungen an die Gasinstallation liegen bei Gebäuden >2 Nutzungseinheiten bzw. bei einer Fußbodenoberkante von mehr als 7 m des höchsten Geschosses vor. Dann ist die Verlegung von Kunststoffleitungen in Rettungswegen nicht möglich. Metallene Leitungen müssen in solchen Gebäuden mit Stahldübeln befestigt werden. Stahldübel mit bauaufsichtlicher Zulassung geben hier die nachgewiesene Sicherheit, auch bei Brandschutzanforderungen an die Leitungsverlegung.

Quelle: Fischwerke GmbH & Co. KG, www.fischer.de

 


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