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(Teure) Abmahnungen vermeiden - Neue Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails

Durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurde von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt das Erfordernis von Pflichtinformationen in jeder Form von Geschäftsbriefen eingeführt - also auch für geschäftliche E-Mails.

 

Dr. Achim Walk

Durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurde von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt das Erfordernis von Pflichtinformationen in jeder Form von Geschäftsbriefen eingeführt - also auch für geschäftliche E-Mails.

Rechtslage bis zum 31. Dezember 2006

Bisher regelten unter anderem die §§ 37a Abs. 1 HGB, 125a Abs. 1 HGB, 177a Abs. 1 HGB, 35a Abs. 1 GmbHG, 80 Abs. 1 AktG und 25a Abs. 1GenG, dass auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, Pflichtangaben zu machen sind.

 


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