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Studieren ohne Abitur

Ein Hochschulabschluss eröffnet berufliche Perspektiven auf Führungsebene

Nach erfolgreicher Ausbildung und mindestens drei Jahren Praxiserfahrung ist es möglich, ein Studium aufzunehmen, um den Bachelor und sogar den Master zu erlangen. Selbst eine Promotion ist möglich. Bild: Project Photos

 

Auch ohne Abitur kann man unter bestimmten Voraussetzungen studieren und höchste Abschlüsse erlangen. Nach erfolgreicher Ausbildung und mindestens drei Jahren Praxiserfahrung ist es möglich, ein Studium aufzunehmen, um den Bachelor und vielleicht sogar den Master zu erlangen. Prinzipiell ist danach noch eine Promotion möglich. Realisiert wird dies durch den sogenannten „Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte“.

Für die „beruflich Qualifizierten“ gibt es diverse Regelungen, basierend auf unterschiedlichen Voraussetzungen. In NRW regelt das die Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO), aber auch  andere Bundesländer haben ähnliche Bestimmungen.

Beruflich Qualifizierte mit absolvierter Aufstiegsfortbildung
Wer nach der Berufsausbildung bereits eine Aufstiegsfortbildung (Meister oder Staatlich geprüfte/r Techniker/in) absolviert hat, kann sofort ein Studium starten. Denn durch die erworbenen Qualifikationen besteht ohne jede vorherige Prüfung der direkte Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen staatlichen (!) Universitäten, Hochschulen und Kunsthochschulen in NRW. Anstelle von Abitur, fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife ist hier die berufliche Qualifikation der Nachweis der Studienfähigkeit.
Junge Menschen haben Zugang zu sämtlichen Studiengängen, die zu einem Bachelorabschluss oder einem Staatsexamen (z.B. Lehramtsstudium) führen. Der erfolgreiche Bachelorabschluss berechtigt danach zum Studieren eines Masterstudiengangs. Nach erfolgreichem Abschluss ist noch eine Promotion (Erlangung des Doktorgrades) möglich – dem höchsten deutschen akademischen Abschluss. In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung – außer in Medizin und Pharmazie, wo eine Zugangsprüfung empfohlen wird – gibt es für diese beruflich Qualifizierten eine eigene Quote, sodass man auch ohne Abitur die sogenannten „NC“ (Numerus clausus)-Studiengänge besuchen kann.

Beruflich Qualifizierte mit Berufserfahrung
Beruflich Qualifizierte, bei denen Berufsausbildung, berufliche Tätigkeit und angestrebter Studiengang einander fachlich entsprechen, haben einen prüfungsfreien Zugang zu fachlich entsprechenden Studiengängen an allen Hochschulen. Als ausgebildete Anlagenmechaniker/in wäre
es z. B. möglich, berufsverwandte Studiengänge aus dem Bereich der Technik zu studieren. Genaue Auskünfte geben die jeweiligen Hochschulen. Hier ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert. In NRW beginnen die meis­ten Studiengänge zum Herbst (September, Oktober), andere Studiengänge können im Frühjahr begonnen werden (März, April).

Beruflich Qualifizierte unmittelbar nach der Ausbildung
Alle anderen beruflich Qualifizierten haben Zugang zu allen Studiengängen, wenn sie entweder eine Zugangsprüfung bestanden oder – in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen – ein Probestudium erfolgreich absolviert haben. Hier kann es hilfreich sein, beispielsweise ein Empfehlungsschreiben der Berufsschule vorzulegen. Es gibt Hochschulen, die diese Empfehlungsschreiben sehr wohlwollend berücksichtigen. Wenn am Ende der Ausbildung feststeht, dass direkt im Anschluss ein Studium beginnen soll und kein Fachabitur/Abi­tur vorliegt, ist es möglich, den Lehrer um ein derartiges Schreiben zu bitten. Voraussetzung ist natürlich, dass man sich während der Ausbildungszeit durch gute Noten und Engagement positiv einbringen konnte.

Bewerbung
Wer studieren möchte, sollte sich direkt bei der infrage kommenden Hochschule informieren. Sie benötigt konkrete Angaben vor allem zur beruflichen Tätigkeit und zum Studienwunsch, um die fachliche Entsprechung prüfen zu können. Hilfreich sind vorab auch gezielte anonyme Selbsttests, durch die man herausfinden kann, welcher Studiengang zu einem passt (sie­he weiterführende Informationen). Um Missverständnissen vorzubeugen, ist mit „Zugang“ zu einer Hochschule/Universität gemeint, dass Sie die Berechtigung haben, dort zu studieren – nicht aber, dass Sie einen Platz garantiert erhalten. Über die Aufnahme nach BBHZVO entscheidet grundsätzlich die Hochschule/Universität.

Kosten
Neben den in NRW üblichen Semestergebühren (ca. 350 Euro pro Semester inklusive NRW-Ticket) fallen Kosten für Lernmaterialien an (PC, Laptop, Software, Fachbücher etc.). Das Bachelorstudium dauert in technischen Fächern ca. sechs Semester (3 Jahre). Der Masterstudiengang dauert nochmal vier Semester (2 Jahre). Dazu kommen Lebenshaltungskosten. Insgesamt können somit ca. 750 Euro monatlich auf einen Studierenden zukommen.
Über Stipendien oder BaföG können die Kosten teilweise refinanziert werden. Beim BaföG ist aber daran zu denken, dass es ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss. Studierende müssen die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföG-Förderungssumme zurückzahlen (Staatsdarlehensanteil), maximal jedoch 10.000 Euro. Die BAföG-Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in vierteljährlichen Raten von 315 Euro, also 78,75 Euro im Monat.
Staatlich anerkannte oder private Einrichtungen haben eigene Aufnahmevor­aussetzungen. Dazu kommt, dass sie Studiengebühren nehmen dürfen, die teilweise sehr hoch sind.

Fazit
Ein Studium eröffnet weitere berufliche Perspektiven auf Führungsebene. Liegt ein Studienwunsch vor, sollten Sie sich einen ersten Überblick durch eine strukturierte Internetrecherche verschaffen. Weiterführende konkrete Auskünfte und auch Antragsformulare erhalten Sie bei den jeweiligen Hochschulen.

Autorin: Elke Terbeck, Oberstudiendirektorin, Schulleiterin Rhein-Maas Berufskolleg des Kreises Viersen


Weiterführende Informationen
https://www.mkw.nrw/studium/bewerben/studieren-ohne-abitur/
www.studifinder.de
www.studieren-in-nrw.de
https://www.lehrer-werden.nrw/
www.studienwahl.de (bundesweite Studiengänge)
www.hochschulkompass.de (bundesweite Studiengänge)
http://berufenet.arbeitsagentur.de

 


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