Steuerbonus auf Handwerker-Rechnungen
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 9. und 10. Januar dieses Jahres ein zum 1. Januar 2006 rückwirkendes Gesetz beschlossen, das für Handwerksunternehmen von besonderer Bedeutung ist. Es handelt sich um die Möglichkeit der teilweisen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Dieses Gesetz wurde inzwischen vom Bundestag
verabschiedet.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 9. und 10. Januar dieses Jahres ein zum 1. Januar 2006 rückwirkendes Gesetz beschlossen, das für Handwerksunternehmen von besonderer Bedeutung ist. Es handelt sich um die Möglichkeit der teilweisen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Dieses Gesetz wurde inzwischen vom Bundestag
verabschiedet.
Kern des Gesetzes ist, dass der Auftraggeber von Handwerkerleistungen bestimmte Beträge aus der Rechnung steuerlich absetzen darf. Hier gibt es einige Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der erbrachten Leistung und hinsichtlich der Höhe des absetzbaren Betrages: