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Sollte der Sanitärinstallateur die Wasserprobe nach TrinkwV selbst ziehen?

Seit mehr als einem halben Jahr ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie gilt seit dem 1. November 2011 und enthält in § 14 eine Neuerung, die auf Dauer eine Mindesttrinkwassergüte im Gebäude sichern soll: Wasser aus bestimmten Anlagen ist regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen. Die infrage kommenden Trinkwasserinstallationen befinden sich in größeren Gebäuden wie Sporthallen, Schulen, Mehrfamilienhäusern, Hotels.

 

Schon vor ihrem Inkrafttreten am 1. November 2011 hat die Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 in den Reihen der Wohnungswirtschaft Fragen zum Thema Trinkwasserhygiene aufgeworfen und Diskussionen und Gespräche mit dem Fachhandwerk ausgelöst. Insbesondere die Frage der Trinkwasserbeschaffenheit in Bezug auf die Kontaminierung mit Legionellen und die erforderlichen, regelmäßigen Probeentnahmen aus dem Anlagensystem suchten nach Antworten.
Mit dem Ansprechen des Installationsbetriebes SHK wendet sich der Eigentümer einer prüfpflichtigen Trinkwasseranlage dem richtigen Ansprechpartner zu. Wenn man sich den Gesamtaufwand ansieht, welcher sich aus der Forderung der Probeentnahme aus dem Trinkwassersystem im Gebäude ergibt, stellt man fest, dass in den meisten Fällen zunächst im Vorwege einige Arbeiten an der Anlage notwendig sind. Diese Arbeiten, das Herstellen der Probeentnahmestellen an der richtigen Stelle und nach den Regeln der Technik ausgeführt, gehört zum ureigensten Ausführungsbereich des SHK–Handwerkers. Nicht umsonst wendet sich der Eigentümer an denjenigen, welcher häufig über Jahre an den Anlagen tätig ist und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat.
Vielfach bestehen Wartungsverträge für zumindest Teile der Anlage, z.B. dem Trinkwasserspeicher oder auch dem dazugehörigen Wärmeerzeuger. Diese Wartungsverträge kann man ohne Weiteres auf die Probenahme oder auch auf die Gesamtanlage ausweiten. Genannt sei in diesem Zusammenhang der sogenannte Trinkwassercheck.
Für die Probenahme selbst muss allerdings eine zusätzliche Qualifikation erreicht werden. Die Verordnung schreibt vor, dass das untersuchende Labor akkreditiert sein muss. Solche Labore finden sich in allen großen und zumeist mittleren Städten. Um von einem Labor als Probenehmer anerkannt zu werden, muss an einer von diesem Labor anerkannten Schulung teilgenommen werden. Die Vorraussetzungen, um einen solchen Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, sind durch die SHK–Vorbildung und berufliche Erfahrungen im Umgang mit Trinkwasseranlagen im Handwerk vorhanden.
Die Entscheidung für eine systemorientierende (Regelfall) oder weiter gehende sys­tematische Beprobung ist anhand des Aufbaus, Umfanges und Zustandes der Anlage zu treffen. Auch hier kann der Installateur mit seinem Wissen zur Entscheidungsfindung beitragen.
Wird nun eine Kontamination des Systems oder von Systemteilen festgestellt, kann der Installationsbetrieb aufgrund seiner Kenntnis um die Anlage relativ schnell die Ursachenforschung beginnen und Vorschläge für einen notwendigen Umbau bereitstellen. Ebenso könnte die Umsetzung kurzfristig in Angriff genommen werden.
Für den Betreiber der Anlage wird nun die Wartung, Kontrolle und die gegebenenfalls notwendige Umbaumaßnahme zu einem Gesamtpaket, welches er aus einer Hand bekommt. Das bedeutet im Umkehrschluss für den Installationsbetrieb eine festere Bindung des Kunden an sich.
In die betriebliche Entscheidung, in eine Weiterqualifizierung in den Bereich Probeentnahme zu investieren, fließt sicherlich auch die Art und der Umfang der im Kundenstamm vorhandenen prüfpflichtigen Anlagen mit ein. Hier kann es sein, dass aufgrund der umgebenden Infrastruktur Unterschiede in der Beurteilung entstehen. Allerdings ist die Anzahl der durch die Vorgaben der Verordnung (Speichergröße 400l und 3-l-Regel Wasserinhalt) zur Prüfung anstehenden Anlagen alles andere als mit klein zu bezeichnen. Diesen Markt sollte das SHK-Handwerk nicht anderen überlassen.


Bei einer Beprobung wird an mehreren, genau definierten Stellen der Anlage Trinkwasser entnommen. Die Art und Weise der Entnahme hat bestimmte Kriterien zu erfüllen, damit die Untersuchung der Wasserprobe im Labor auch korrekte Ergebnisse liefert.
Wer könnte eine solche Probenahme durchführen? Der Sanitärinstallateur? Dazu müsste er sich auf dem Gebiet auskennen, was eine Schulung voraussetzt. Das wäre möglich. Aber würde sich das Engagement lohnen? Es gibt zwei Meinungen.

Die Probenahme im Rahmen der TrinkwV ist eine sehr diffizile Angelegenheit: Sie muss gerichtsfest sein. Und das ist sie nur, wenn der Probenehmer eine Akkreditierung erlangt. Um diese zu erhalten und zu bewahren, muss er, neben einer mehrtägigen Grundschulung und jährlicher Weiterbildung, auch in das Qualitätsmanagement eines akkreditierten Wasserlabors eingebunden sein – ein erheblicher Zeit- und Finanzaufwand.
Viele Innungsbetriebe haben sich in den letzten Monaten mit dem Thema Probenahme befassen müssen, da einige Betreiber untersuchungspflichtiger Trinkwassererwärmungsanlagen eine Leistung „alles aus einer Hand“ wünschen. Diesem Begehren der Betreiber kann man durch Zusammenarbeit mit den örtlichen, akkreditierten Trinkwasseruntersuchungsstellen entsprechen. Das Handwerksunternehmen kann sich dabei aussuchen, ob es nur die Abwicklung für seinen Kunden einfacher gestaltet und Termine sowie Durchführung mit dem Labor plant und begleitet oder auch direkt mit dem Labor abrechnet und die Leistung selbst in Rechnung stellt.
Selbstverständlich müssen sich alle Investitionen eines Unternehmens amortisieren. Die zu erzielenden Erträge aus einzelnen Wasserproben sind doch eher als gering einzuschätzen. Also wäre der Unternehmer gezwungen, möglichst viele Beprobungen durchzuführen. Dazu ist vermutlich der Markt nicht ausreichend, da bereits sehr viele andere Mitstreiter (z.B. die Abrechnungsbranche) diesen für sich entdeckt haben. Außerdem liegen die Kernkompetenzen eines Handwerksbetriebes in der Ausübung seiner handwerklichen Arbeit und nicht in der Wasseranalyse.
Befunde lesen und in die Technik umsetzen, darin liegt die Kompetenz des Fachkundigen in der Trinkwasserhygiene. Der SHK-Handwerker muss die Problemstellen der meist veralteten und ungewarteten Trinkwasserinstallationen erkennen und, was oft noch schwieriger ist, häufig aufwendig und möglichst kostengünstig lösen. Außerdem sind häufig der Einbau von Probenahmeventilen und die Festlegung der Probenahmestellen in der Peripherie erforderlich. Mit diesen Aufgaben hat das Handwerk ausreichend zu tun.
Überlassen wir das Feststellen von Problemen anderen. Es ist doch viel eleganter, wenn jemand anderes eine Wasserprobe gezogen hat und der Befund hieraus eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen ergibt. Dann, und nur dann, kann ohne mögliche Hintergedanken durch Dritte ans Werk gegangen werden. Man muss auch nicht befürchten, dass der bisher freundliche und wohl gesonnene Hausverwalter beim Lesen des auf den Befund folgenden Angebotes solche Gedanken auch nur ansatzweise hegt. Auch wenn dies sicherlich unbegründet wäre, da viele Geschäftsbeziehungen schon seit Jahren gewachsen sind und auf einer vertrauensvollen Basis beruhen. Das Hauptargument gegen SHK-Handwerker als Probenehmer ist folglich der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen einem negativen Befund und der daraus resultierenden Sanierung der Trinkwasserinstallation.
Es kann relativ nachdenklich machen, wenn der Probenehmer, der gerade noch die Wasserprobe zu einem Legionellenbefund gezogen hat, anschließend als Handwerksunternehmen mit der Sanierung der Anlage betraut werden will. Sollte sich dann, bei einer eventuellen Nachbeprobung durch einen anderen Probenehmer, ein besseres Ergebnis einstellen, kommt man schnell in Erklärungsnotstand und in Verruf, obwohl die erste, eigene Beprobung vollkommen korrekt war. Dies kann passieren, da sich Systemzustände innerhalb der dazwischen liegenden mindestens zwei Wochen verändern können – positiv wie negativ.

 


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