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Schlechtes Zeugnis für Mieterstromregelung

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Erfahrungsbericht zur Mieterstromregelung im EEG selbst ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Zubaurate bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Grund ist, dass sich Mieterstromprojekte finanziell selten lohnen.

Mieterstrom lässt sich derzeit unter den gegebenen gesetzlichen Bestimmungen nur schlecht verkaufen. Die Zahl der Projekt ist gering und bleibt weit hinter den Erwartungen selbst der Bundesregierung zurück. Bild: Berliner Energieagentur

 

Lediglich rund 14 MW oder anders ausgedrückt 677 PV-Mieterstromanlagen sind laut Bericht zum Datenstand 3. Juli 2019 im Register der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingetragen. Das ist weit entfernt von dem in Fachkreisen viel kritisierten 500-MW-Deckel, die eine schnelle Ausschöpfung befürchteten. Für eine nachträgliche Rechtfertigung der Höhe des Deckels durch die Praxis sprechen die Zahlen indes nicht. Sie dokumentieren vielmehr eine Unattraktivität, die dazu führt, dass die Zubauzahlen derzeit nicht einmal ansatzweise an den Deckelrand geraten. „Das Modell bleibt damit weit hinter den Erwartungen zurück. Vor diesem Hintergrund ist der 500-MW-Deckel bei weitem nicht zur Anwendung gekommen. Er wurde nur zu gut 1 % ausgenutzt“, konstatiert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), das den Bericht vorgelegt hat.

Anpassungen angekündigt
Dafür gibt es laut BMWi-Bericht auch einen handfesten Grund: Die jährlichen Einnahmen aus dem Mieterstromzuschlag nach EEG würden immer seltener zur Deckung der laufenden mieterstromspezifischen Mehrkosten ausreichen. Ein Problem dabei ist die Regelung zur Anlagenzusammenfassung, die sich auf die Höhe der Vergütung und damit auf die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen auswirkt. Ein anderes Problem ist die gesetzliche Unsicherheit beim von vielen Teilnehmern realisierten Lieferkettenmodell. Hier tritt ein Energiedienstleister als Mieterstromlieferant auf. Im Verständnis der BNetzA sind im Mieterstrommodell aber Anlagenbetreiber und Stromlieferant identisch.
„Im Ergebnis zeigt der Bericht, dass die aktuellen Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um Mieterstrom als Segment eines zusätzlichen PV-Zubaus dauerhaft zu etablieren und die vorhandenen Potenziale zu erschließen“, resümiert der Bericht. Das BMWi will noch in diesem Herbst einen entsprechenden Vorschlag zu Anpassungen der Rahmenbedingungen vorlegen.

Den Erfahrungsbericht gibt es zum Download hier!

 


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