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Sachkunde-Zertifikat löst Kälteschein ab - Neuregelung für Arbeiten an kältemittelführenden Anlagen

Seit dem 4. Juli 2008 muss für Arbeiten an Kälte-, Klima-, Wärmepumpen- und Brandschutzanlagen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, eine Sachkundequalifikation vorliegen. Für Betriebe und Personen, die vor dem Stichtag eine entsprechende Schulung (z.B. 5-kg-Kälteschein) absolviert haben, gilt der Bestandsschutz nur noch bis zum 4. Juli dieses Jahres. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Neuregelung sowie eine Schulungsmaßnahme zur Zertifizierung auf.

Nur noch bis zum 4. Juli dieses Jahres gilt der Bestandsschutz für den bisherigen Kälteschein. Um die Arbeiten weiterhin durchführen zu dürfen, ist eine Sachkundequalifikation durch eine behördlich anerkannte Schulungsmaßnahme notwendig.

 

Friedrich-W. Göbel, Carsten Müller-Oehring

Seit dem 4. Juli 2008 muss für Arbeiten an Kälte-, Klima-, Wärmepumpen- und Brandschutzanlagen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, eine Sachkundequalifikation vorliegen. Für Betriebe und Personen, die vor dem Stichtag eine entsprechende Schulung (z.B. 5-kg-Kälteschein) absolviert haben, gilt der Bestandsschutz nur noch bis zum 4. Juli dieses Jahres. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Neuregelung sowie eine Schulungsmaßnahme zur Zertifizierung auf.

Während die "klassischen Treibhausgase" meist als unerwünschte Nebenprodukte freigesetzt werden, z.B. bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, werden fluorierte Treib­hausgase (sogenannte F-Gase) zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt.

 


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