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Rückstaugefahr bietet Geschäftspotenzial

Gute Geschäfte sind auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten möglich - für Handwerker, die ihre Kunden aktiv informieren und so selbst Nachfrage schaffen. Für den Handwerks-Unternehmer ist es deshalb wichtig, Trends frühzeitig aufzuspüren und zusammen mit allen Mitarbeitern in Neu-Geschäfte umzuwandeln. Ein Trendthema ist beispielsweise der Schutz vor Rückstau, der besonders in Altbauten häufig fehlt oder nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht bzw. funktionsuntüchtig ist. Ein Geschäftspotenzial, das für engagierte Handwerker neben dem Neu-Geschäft auch Wartungs- sowie Folgeaufträge verspricht und vom Entwässerungsspezialisten Kessel, im Rahmen einer Keller-Check-Kampagne, unterstützt wird.

 

Gute Geschäfte sind auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten möglich - für Handwerker, die ihre Kunden aktiv informieren und so selbst Nachfrage schaffen. Für den Handwerks-Unternehmer ist es deshalb wichtig, Trends frühzeitig aufzuspüren und zusammen mit allen Mitarbeitern in Neu-Geschäfte umzuwandeln. Ein Trendthema ist beispielsweise der Schutz vor Rückstau, der besonders in Altbauten häufig fehlt oder nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht bzw. funktionsuntüchtig ist. Ein Geschäftspotenzial, das für engagierte Handwerker neben dem Neu-Geschäft auch Wartungs- sowie Folgeaufträge verspricht und vom Entwässerungsspezialisten Kessel, im Rahmen einer Keller-Check-Kampagne, unterstützt wird.

Man kann es drehen und wenden wie man will, der Grundstücksbesitzer hat bei der Vorsorge vor Rückstauschäden den "schwarzen Peter" gezogen - unter anderem, weil die Haftungsfrage äußerst kompliziert ist. Nach einem im Mai 2004 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs haften Kommunen beispielsweise nicht für Wasserschäden nach einem Jahrhundertregen im Falle höherer Gewalt. Darüber hi­naus schreiben die Kommunen den Grundstücksbesitzern vor, dass sie sich gegen Rückstau selbst zu sichern haben. Mit einer so genannten Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden sollte, kann man sich zwar in der Regel gegen Rückstau versichern, "allerdings müssen dann funktionierende Rückstauverschlüsse eingebaut sein, da sonst eingeschränkte Entschädigungen oder gar die Ablehnung von Ansprüchen drohen", so Kessel.

www.kessel.de

 


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