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Röntgenbild der Trinkwasseranlage

Die Trinkwasserverordnung dehnt die Pflicht zur Untersuchung nach Legionellen weiter aus

Legionellen als Teil unserer Umwelt. Bild: synlab

An „geeigneten Probenahmestellen“ müssen in Zukunft Wasserproben genommen werden können – durch entsprechende Ventile (hier: „Easytop“) wird sichergestellt, dass die Beprobung in jeder Hinsicht einwandfrei ist. Bild: Viega

„Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“ im öffentlichen und gewerblichen Bereich (z.B. auch im Wohnungsbau) mit „Verneblung des Trinkwassers“, müssen dem Gesundheitsamt „unverzüglich“ angezeigt werden – und sind systemisch zu untersuchen. Bild: Viega

 

Die Vorschriften zur Trinkwasserhygiene werden weiter ausgedehnt: Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung Ende letzten Jahres stehen nun auch Gebäude unter besonderer Beobachtung, die „Wasser für die Öffentlichkeit“ abgeben oder dem „gewerblichen Bereich“ zuzurechnen sind. Welche Auswirkungen dies hat, erfahren Sie an dieser Stelle.


Allgemeines
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung bringt für Labore neue Untersuchungsorte mit sich. Neben der Untersuchung von Legionellen in „Wasser für die Öffentlichkeit“ (dies sind Kindergärten, Schulen, Hotels,...) werden nun nach § 14 TrinkwV 2011 auch Legionellen-Untersuchungen in gewerblichen Bereichen gefordert. „Gewerbliche Bereiche“ sind nach Definition der TrinkwV 2011 auch vermietete Immobilien. Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in diesen Immobilien werden zu Betreibern von Wasserversorgungsanlagen. Sie sind somit zu Kontrolle und Qualitätseinhaltung verpflichtet, vergleichbar der Rolle eines Betreibers eines Wasserwerkes.
Die hohe Qualität unseres Trinkwassers soll fortan auch nach der Wasseruhr gewährleistet bleiben. Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers haben dafür vom 1. November 2011 an die Betreiber der Trinkwasser-Installation zu sorgen. Technische Regeln und Pflicht zu Hygienekontrollen gelten nach Übergabe des Trinkwassers nun für den Immobilienbesitzer.

Gründe für die Notwendigkeit
In der Praxis fanden die Regeln der Technik von der Wasseruhr bis zu den Zapfstellen bisher kaum Beachtung, wurden nicht oder nur teilweise umgesetzt. Ob Unkenntnis oder Sparmaßnahmen: Nach derzeitigen Schätzungen auf der Basis bisheriger Untersuchungen sind ca. 20% der Systeme belastet, das Risiko einer Infektion durch Einatmen feinster legionellenhaltiger Wassertröpfchen ist somit gegeben. Eine solche Legionellen-Infektion kann zu Lungenentzündungen führen, die bei immungeschwächten Personen unter Umständen auch tödlich verlaufen.
Daher müssen Betreiber (Vermieter, Verwalter), Planer, Techniker, Hygieniker und Behörden eng zusammenarbeiten. Zur Aufgabe gehört die analytische Überprüfung des Warmwassers. Und die beginnt mit der Entnahme von Proben aus der Wasserleitung. In diesem Zusammenhang müssen wir zunächst zwei Dinge klarstellen.

  • Erstens: Schnelltests auf Legionellen direkt am Wasserhahn mit Farbstreifen oder kleinen Messgeräten gibt es nicht. Sie wären auch untauglich, weil ungenau. Einige wenige Legionellen pro Milliliter Wasser erzeugen in solchen Messungen kein Signal. Sehr wohl aber Infektionen.
  • Zweitens: „Probenahme“ ist kein simples Abfüllen von Leitungswasser in eine Flasche. Nicht selten erreichen die Labore Flaschen oder andere Gefäße mit Wasser mehr oder weniger bekannter Herkunft mit dem Wunsch auf Prüfung der Trinkwasserqualität. Oft genug müssen diese „Proben“ wieder zurückgewiesen werden, weil nicht sichergestellt ist, dass hygienische und wasserchemische Grundbedingungen bei der Probenahme erfüllt wurden.


Rechtlicher Rahmen
Der Gesetzgeber hat diese Gefahr erkannt und dementsprechende Maßnahmen eingeleitet. Laut § 15 der TrinkwV 2011 dürfen die Untersuchungen einschließlich der Probenahmen nur von Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die

  • nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten,
  • über qualifiziertes Personal verfügen,
  • für Trinkwasseruntersuchungen akkreditiert (zugelassen) sind,
  • sich an internen und externen Qualitätssicherungsprogrammen beteiligen.
  • Für den Probenehmer bedeutet dies konkret:
  • Probenehmer für Trinkwasser müssen geschult werden,
  • diese Schulung wird in einem ein- oder zweitägigen Kurs mit Praxisübungen und Abschlussprüfung durchgeführt,
  • nach bestandener Prüfung ist der Teilnehmer berechtigt, Trinkwasserproben zu nehmen.


Orte der Beprobung
Die TrinkwV 2011 fordert geeignete Probenahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen. Neben einer Auslaufarmatur und der Dusche ist auch aus der Versorgungsleitung nach dem Warmwasserbereiter und aus der Zirkulationsleitung unmittelbar vor dem Warmwasserbereiter eine Wasserprobe zu ziehen. Dies erfolgt am besten über abflammbare Probenahmeventile mit Auslaufröhrchen.
In einer Großanlage (= Speicher-Trinkwassererwärmer > 400 l und/oder > 3 l in jeder Rohrleitung von Trinkwassererwärmer bis zur Entnahmestelle) sind es mindestens folgende Prüfstellen:

  • entfernteste Entnahmestelle pro Steig­strang,
  • Ausgang des Trinkwassererwärmers,
  • Zirkulationsleitung bei Eintritt in den Trinkwassererwärmer.

Bei Objekten mit nur einem Steigstrang ergeben sich daraus lediglich drei Probenahmestellen:

  • Ausgang des Trinkwassererwärmers,
  • Zirkulationsleitung bei Eintritt in den Trinkwassererwärmer,
  • Zapfstelle am Ende des Steigstrangs (Waschtisch).

Duschen mit angeschlossenem Schlauch und Duschkopf eignen sich zur Erstuntersuchung als Probeentnahmestelle nicht, obwohl sie eigentlich im Fokus der ­TrinkwV 2011 stehen. Grund ist, dass bei Duschköpfen keine ausreichende Desinfektion vor der Probenahme durchgeführt werden kann, sodass bei einer Feststellung einer Kontamination (Belastung) nicht unterschieden werden kann, ob diese auf einen kontaminierten Duschkopf oder auf die Trinkwasseranlage zurückzuführen ist. Die erste (sogenannte orientierende) Untersuchung hat aber das Ziel, den Zustand der Anlage und nicht einzelner Endstellen zu überprüfen. Wer eine Duscharmatur dennoch als Probeentnahmestelle wählt, muss den Duschschlauch mit Duschkopf entfernen.

Vorgehensweise der Beprobung
Beim Abfüllen des Wassers ist Folgendes zu beachten:

  • nur sterile Probenahmegefäße verwenden,
  • Zapfhahn und Auslaufrohr des Probenahmeventils müssen sauber sein,
  • Strahlregler o.Ä. entfernen,
  • Entnahmearmatur abflammen; das Abflammen sterilisiert und schließt Kontamination durch die Armatur aus,
  • nach dem Abflammen gerade so viel Wasser ablaufen lassen, dass die Armatur abkühlt; maximal 3 l,
  • steriles Probenahmegefäß samt Verschluss nie an den Innenseiten berühren,
  • Probengefäß unter den laufenden Strahl platzieren, auffüllen und sofort verschließen.

Mikrobiologieflaschen werden nur zu 4/5 gefüllt. Der Luftraum in der Flasche ermöglicht später im Labor das Schütteln vor der Analyse, das zur Homogenisierung (gleiche Verteilung der Inhaltsstoffe) der Probe notwendig ist.
Vor Ort werden die sensorischen Parameter Geruch, Geschmack, Färbung und Trübung erfasst. Die Beurteilung der Sensorik wird in der Grundschulung praxisnah geübt.
Als weiterer Vor-Ort-Parameter spielt die Temperatur bei Warmwassersystemen eine entscheidende Rolle. Entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind bestimmte Temperaturen im Warmwasserbereiter, im Vorlauf und in der Zirkulation einzuhalten. Abweichungen von Temperatur- und Zeitvorgaben geben wichtige Hinweise auf den Zustand des Systems. Liegen die Temperaturen in den Leitungen über einen längeren Zeitraum unterhalb der 55-°C-Grenze, fördert dies das Wachstum von Legionellen. Werden nach Ablauf der 3 l die Temperaturen von mindes­tens 55°C nicht erreicht, ist das ein wichtiger Fingerzeig für die Bewertung der späteren Ergebnisse.
Die Wassertemperatur bei der Probenahme wird vor Ort gemessen, ebenso die Zeit bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz. Nur wenn alle Regeln streng befolgt und die Messungen korrekt durchgeführt werden, kann das Labor das Gesamtsystem zutreffend beurteilen.
Die gefüllten Gefäße werden transportgesichert ins Labor gebracht. Eine Kühlung während des Transports ist nicht notwendig.

Ergebnisse
Das Labor schließlich führt verschiedene Tests durch. Bei Überschreitung der Grenzwerte fordert die TrinkwV eine Ortsbesichtigung und Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit mit den Behörden.

Fazit
Die neue TrinkwV soll die Gesundheit der Menschen schützen. Daher sind Probenehmer künftig gern gesehene Gäste an Deutschlands Wasserhähnen. Legionellen nicht.

Autoren: Claudia Wagner (Produktmanagerin Trinkwasser),
Otto Theobald (Geschäftsführer),
Dr. Hendrik Borucki (Leiter Marketing),
alle synlab Umweltinstitut GmbH

www.synlab.com

 


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