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Richtig oder falsch?

Bei Gas-Installationen sind ­Kupferrohrleitungen mit reduzierter Wanddicke nicht zugelassen

 

Gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt GW 392 dürfen auch reduzierte Wanddicken für Gasinstallationen eingesetzt werden. Statt z.B. 28 x 1,5 mm kann so bei DVGW-Zulassung der Kupferrohrleitung die Dimension 28 x 1,0 mm zum Einsatz kommen. Weitere reduzierte Dimensionen sind 35 x 1,2 mm, 42 x 1,2 mm und 54 x 1,5 mm. Darüber hinaus sind diese Leitungen auch für Trinkwasserinstallationen zugelassen. Einige Hersteller beabsichtigen daher, zukünftig nur noch die neuen Rohrleitungen anzubieten.

 


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