Werbung
Richtig oder falsch?
Ungedämmte Rohrleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen laut EnEV (Energieeinsparverordnung) nachträglich gedämmt werden
richtig:
Wenn die Rohrleitungen zugänglich sind, müssen gemäß EnEV die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen gedämmt werden. Der Gesetzgeber setzt in der EnEV 2009 eine Frist zur Nachrüstung der Dämmung bis zum 1. Januar 2012.
Quelle: Kolektor Missel Schwab GmbH
www.missel.de
Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: