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Richtig oder falsch?

Eine Dichtheitsprüfung einer Trink­wasser­installation sollte mit Luft erfolgen

 

Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser sollte aus hygienischen und korrosionschemischen Gründen die Ausnahme sein und in der Regel nur noch dann angewendet werden, wenn die Zeit zwischen der Prüfung und der Inbetriebnahme kurz ist. Was unter „kurz“ zu verstehen ist, beantwortet die europäische Norm DIN EN 806-4 (Installation): „Wenn ein System nicht unmittelbar nach der Druckprüfung in Betrieb genommen wird, muss es in regelmäßigen Abständen (bis zu 7 Tagen) gespült werden.“ Bei dieser Vorgabe stellt sich die Frage: Wer will bei Großbaustellen, die über ein Jahr und länger laufen, diesen Aufwand betreiben? Wohl niemand.
Wenn vom Auftraggeber keine Luftprüfung gewünscht und eine Wasserdichtheitsprüfung verlangt wird, muss die Anlage bis zur Inbetriebnahme vollgefüllt bleiben. Sie darf also nicht entleert werden. Denn Wasserpfützen in den Rohrleitungen bedeuten Korrosionsgefahr.
All diese Gründe sprechen für eine Druckprüfung mit Luft.

 


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