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Repräsentativ beprobt?

Normen und Richtlinien sind für den Planer und Installateur unabdingbar.

 

Normen und Richtlinien sind für den Planer und Installateur unabdingbar. Allerdings sollten die Inhalte nicht so ohne Weiteres als gegeben hingenommen werden. Ein Beispiel hierzu sind die genannten Probennahmestellen für die orientierenden Untersuchungen auf Legionellen des DVGW-Arbeitsblatts W 551. Setzt man diese Vorgaben blindlinks in die Praxis um, kann nicht unbedingt von einem repräsentativen Ergebnis ausgegangen werden. Zumindest kommt ein jüngst durchgeführtes Forschungsprojekt1) zu diesem Schluss: Es zeigt, dass es bei ein und derselben Probennahmestelle über einen längeren Zeitraum gravierende Abweichungen des technischen Maßnahmenwerts auf Legionellen geben kann. Weiterhin konnte an einzelnen, bei der Routineuntersucheng nicht erfassten Strängen, eine hohe Anzahl an Legionellen nachgewiesen werden, während gleichzeitig die regelkonform beprobten Stränge unauffällig waren.
Das Beispiel macht deutlich, dass ein Trinkwassersystem nicht nur als eine starre Installation angesehen werden darf. Vielmehr ist es ein Zusammenspiel von Temperaturhaltung, Wasseraustausch und Durchströmung, welches es zu berücksichtigen gilt. Eine individuelle Betrachtung des Gesamtsystems Trinkwasserinstallation neben den Beprobungsvorgaben der Normen und Richtlinien ist daher ratsam, um ein möglichst realitätsnahes Ergebnis der Wasserqualität zu bekommen.
Das Thema Trinkwasserhygiene bleibt spannend in der Branche und bietet immer neue Erkenntnisse. Hilfreiche Unterstützung für Planer, Verarbeiter und Betreiber findet sich übrigens in unserer aktuell erschienenen E-Paper-Ausgabe des Sonderhefts „Trinkwasserhygiene“. Sie steht auf unserer Seite www.ikz.de zum kostenlosen Download bereit. Reinschauen lohnt sich also, meint

Fabian Blockus
Redakteur
f.blockus@strobel-verlag.de

1) Siehe Bericht im IKZ-FACHPLANER Juli 2014 „Aufschlussreiches Forschungsprojekt“.

 


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