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PV-Deckel wackelt

Der Bundesrat ist am vergangenen Freitag einer Initiative von Rheinland-Pfalz gefolgt, die die Streichung des 52-Gigawatt-PV-Deckels im EEG vorsieht. Derweil kommt auch über das Klimaschutzprogramm wieder Bewegung in die festgefahrene Situation.

Derzeit sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch vor, dass bei Erreichen von 52 Gigawatt (GW) Ausbauleistung bei der Photovoltaik keine Einspeisevergütung mehr für dann neu installierte PV-Dach- und Freiflächenanlagen bis 750 kW gezahlt wird. Bild: IBC Solar

Doch der PV-Deckel wackelt. Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesinitiative beschlossen, die auf die Abschaffung des Deckels im EEG zielt. Bild: Pixabay

 

Die Länderkammer hat eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. „Das ist ein wichtiges Signal für die Energiewende und für die Planungssicherheit von Projektierern, PV-Unternehmen, Handwerkern und Bürgern. Gerade Kleinanlagen und Mieterstromprojekte werden durch den Wegfall des 52-GW-Deckels und die damit sichergestellte weitere Zahlung der Einspeisevergütung für neue PV-Dach- und Freiflächenanlagen bis 750 kW gestärkt. Wir fordern den Bund auf, die Gesetzesänderung im EEG zeitnah umzusetzen“, erklärte Umwelt- und Energieministerin Ulrike Höfken.

Bundesregierung will verdoppeln
Gegenüber den im September verabschiedeten Eckpunkten hat die Bundesregierung nun ihre Pläne zum Ausbau der Photovoltaik konkretisiert. Demnach strebt sie an, bis 2030 den Anteil der Solarenergie an der Stromversorgung von derzeit rund 49 GW auf 98 GW zu verdoppeln. Der Bundesverband der Solarwirtschaft begrüßt das zwar, doch sollte diese Ausbauleistung bereits Mitte der 2020er erreicht werden, außerdem fordert er die Bundesregierung auf, noch im Herbst Marktbarrieren wie den 52 GW-Förderdeckel zu beseitigen und die Ausbauziele im Erneuerbaren-Energien-Gesetz entsprechend anzuheben.

 


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